Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2021, OF 273/6 Betreff: Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken Vorgang: OM 369/21 OBR 6; ST 1973/21 Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zunehmend von Wohnmobilen und Wohnwagen dauerhaft, sowie von LKW und Lieferfahrzeugen ab Nachmittag bis in den Morgen beparkt. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Auf dem Abschnitt verkehrenden zwei Buslinien, die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Busse selber oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zu prüfen das Parken auf der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zu beschränken. Lösungen könnten ein absolutes Halteverbot auf den genannten ca. 300 Metern oder ein Markieren einzelner Parkplätze sein, zwischen denen genügend Raum zum Ausweichen bleibt. Diese müssen so bemessen sein, dass auch die Linienbusse problemlos ausweichen können und in ausreichender Entfernung von den Seitenstraßen markiert sein. Zur Unterstützung wäre bei dieser Lösung eine Beschilderung "Parken in markierten Flächen erlaubt" sinnvoll. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits gebeten, Parken von LKW in dem Gebiet durch Kontrollen zu unterbinden. Der ST 1973 vom 25.10.2021 ist zu entnehmen, dass Kontrollen mit minderer Priorität oder gar nicht durchgeführt werden. Daher sind andere Lösungen zu finden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2022, OF 315/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 369 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1973 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1311 2022 1. Die Vorlage OF 273/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 315/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 315/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2021, OF 274/6 Betreff: Zugesagte Verlegung der Bushaltestelle "Mauritiusstraße" realisieren Vorgang: V 1526/15 OBR 6; ST 354/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die, bereits am 19.02.2016 in der ST 354 zugesagte Verlegung der Bushaltestelle in Schwanheim, nun endlich umgesetzt wird. Begründung: Der Magistrat hatte in seiner o. g. Stellungnahme, der vom Ortsbeirat beantragten Umlegung der Bushaltestelle "Mauritiusstraße", vorbehaltlos zugestimmt. Nun sind bald 6 Jahre erfolglos vergangen, obwohl der Magistrat die Verlegung zum nächsten Fahrplanwechsel zugesagt hatte. Da in der Stellungnahme auch erwähnt wurde, dass die Umsetzung keines großen Aufwands bedürfe, bleibt die lange Untätigkeit allerdings unverständlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.12.2015, V 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 354 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1312 2022 Die Vorlage OF 274/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 225/6 Betreff: Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße Gäste des relativ neuen Imbisses "Schwanheimer Grillstation", Rheinlandstraße 3 parken ihre PKW, Transporter, teilweise sogar LKW mit einem Teil des Fahrzeugs auf einem Grünstreifen, mit dem anderen Teil auf der Fahrbahn. Der ehemalige Grünstreifen ist durch diese permanente Fehlnutzung bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört, die Wurzeln der Bäume beschädigt und der Boden verdichtet. Ebenso sind Bordsteine und Einfassungen beschädigt. Die Situation befindet sich am östlichen Zubringer zur Schnellstraße Schwanheimer Ufer. Die Fahrspuren sind mit Zeichen 297 StVO (Richtungspfeile) markiert (s. Foto unten). Diese Markierung impliziert ein absolutes Halteverbot. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um das Parken und die damit verbundenen Beschädigungen an Grünfläche und Bäumen zu unterbinden. Dies kann durch Poller oder Findlinge geschehen. Ggf. auch durch Baumschutzbügel, wobei diese womöglich die Bäume, jedoch nicht die Fläche schützen würden. Geeignete Flächen- und Baumpflegemaßnahmen sind anschließend durchzuführen. Begründung: Das permanente Parken auf dieser Fläche hat diese sowie die Bäume bereits stark geschädigt. Um die Bäume retten zu können, sind o.g. Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren besteht an dieser Stelle absolutes Halteverbot, das widerrechtliche Parken führt zu gefährlichen Verkehrssituationen beim Auffahren auf die Schnellstraße, durch Ausweichmanöver in die linke Fahrspur. Quelle: privates Foto Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1085 2021 Die Vorlage OF 225/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2021, OF 191/6 Betreff: Schwanheim: Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie die illegalen Müllablagerungen (auch Bauschutt) unter der Schwanheimer Brücke verhindert werden können. Der Bereich zwischen der Straße Schwanheimer Ufer und Parkplatz ́" Alter Schwanheimer Friedhof" ist zwar umzäunt, aber es gibt viele offene Stellen und das vorhandene Tor ist nicht abschließbar und steht immer offen. Begründung: Neben Bauschutt findet man auch Matratzen und sonstige Überbleibsel von illegalen Übernachtungen, die unter anderem Ratten anziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 871 2021 Die Vorlage OF 191/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2021, OF 190/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohner*innen in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird; 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet wird 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben dem Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbefahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die grade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutzsoll so ausgeführt werden, wie er an der B807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben, muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bild 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen. Zum einen, weil ca. 150m hinter der Kreuzung Geisenheimerstraße/Ufer Straße sich seit ca. zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B807 ist in den 1970er Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 190/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 870 2021 Die Vorlage OF 190/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. und 3. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 52/6 Betreff: Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile Vorgang: OA 548/20 OBR 6; ST 163/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Stadtteil Schwanheim inklusive Goldstein in das bereits in Auftrag gegebene Radverkehrskonzept für die westlichen und südlichen Stadtteile mit aufzunehmen. Begründung: Mit ST 163 vom 04.02.2021 teilt der Magistrat mit, dass im September 2020 die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die westlichen Stadtteile Sossenheim, Nied, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen ausgeschrieben wurde, es heißt: "Der Auftrag umfasst eine Bestandsaufnahme, die Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes sowie die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen. Dieses Radverkehrskonzept wird als wesentliche Grundlage zur weiteren Qualifizierung des Radverkehrsnetzes in den westlichen Stadtteilen dienen." Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dieser Auftrag offenbar um die südlichen Stadtteile erweitert, so dass im Radfahrportal der Stadt Frankfurt mit Meldung vom 03.03.2021 zusätzlich die Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen genannt werden. Damit sind alle westlichen und südlichen Stadtteile in das zu erstellende Konzept inkludiert, mit Ausnahme von Schwanheim. Dies trifft bei den Schwanheimer Bürgern auf Unverständnis, da auch in diesem Stadtteil Potenziale für Verbesserungen im Radverkehrsnetz bestehen. Neben Verbesserungsmöglichkeiten in der Rheinlandstraße sowie der Martinskirch-/Mauritiusstraße stellt die Schnellstraße am Mainufer ein erhebliches Hindernis zur Nutzung des prinzipiell als Fahrrad-Verbindungs-Achse der südlichen Stadtteile gut geeigneten Mainuferwegs dar, für dessen Verbindung zum Stadtteil Lösungen zu erarbeiten wären. Neben möglichen Einzelmaßnahmen ist die Einbindung Schwanheim schon alleine wegen der angestrebten Durchgängigkeit und Qualität von stadtteilübergreifenden Radverbindungen sinnvoll. Ein Aussparen des Stadtteils Schwanheim/Goldstein, während alle umliegenden Stadtteile bearbeitet werden erscheint wenig sinnvoll. Aus der Beschreibung des vom Magistrat vergebenen Auftrags geht hervor, dass die Sicherheit an Knotenpunkten und dadurch insgesamt die Attraktivität des Radfahrens im Frankfurter Süden und Westen zu verbessern sei und bessere Anbindungen zu benachbarten Stadtteilen realisiert werden sollen. Im Westen und Süden Frankfurts bestünden leider noch erhebliche Lücken und Schwachstellen im Radwegenetz. Diesem Nachholbedarf soll konzeptionell begegnet werden. Diesen Ansatz begrüßt der Ortsbeirat grundsätzlich und unterstützt ihn. Gleichzeitig ist damit aber auch die Begründung gegeben, alle Stadtteile des Frankfurter Westens und Südens einzubinden, ohne einzelne außen vor zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 548 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 163 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 148 2021 Die Vorlage OF 52/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 50/6 Betreff: Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zum Beginn der Sommerferien einen fehlenden Zebrastreifen im Bereich der Auffahrt Schwanheim zur B 40 (stadtauswärts) zu ergänzen und eine Beschilderung anzubringen, die darauf hinweist, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Desweiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h eingeführt und die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden kann, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Begründung: In dem in der Anlage gekennzeichneten Bereich sind alle Spuren der Ausfahrt Schwanheim von der B 40 durch Zebrastreifen gesichert. Nur die Fahrspur, die auf die B40 führt ist nicht entsprechend gesichert. Das ist nicht nachvollziehbar, weil die Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen durch vorhandenen Zebrastreifen sicher auf eine Verkehrsinsel geführt werden, von der es dann kein sicheres Weiterkommen gibt. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich dieser Überweg nach einer Kurve befindet und die Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen hier besonderen Gefahren ausgesetzt sind, nicht nachvollziehbar. Daher muss durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Es ist Betracht zu ziehen, vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h einzuführen. Außerdem ist zu erwägen, ob nicht die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden sollte, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Dieser Bereich wird intensiv durch Ausflügler*innen mit Kindern am Wochenende benutzt, weil der Überweg in das beliebte Schwanheimer Unterfeld führt. Es besteht mithin dringender Handlungsbedarf. Quelle: Google Maps Luftaufnahme des Kreuzungsbereiches Schwanheimer Ufer/Höchster Weg/Auffahrt B40 - der rote Kreis kennzeichnet das Fehlen eines Zebrastreifens. Vor der Kurve sind folgende Schilder zu montieren: Zeichen 101-11 Zusatzzeichen 1000-11 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 147 2021 Die Vorlage OF 50/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 13/6 Betreff: Schwanheim: Ausbesserung der Straße Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zum 15.06.2021 zu berichten, bis wann die Straße Alt Schwanheim auf der Höhe der Hausnummer 33 saniert wird. Begründung: Die Straße ist mit Betonsteinen gepflastert. In genannten Bereich beschreibt die Straße eine leichte Rechtskurve, sodass die quadratischen Betonsteine nicht bündig verlegt worden sind. Offenbar sind die Steine in der Folge unterspült worden, sodass sie nunmehr nicht mehr fest verankert sind. Beim Überfahren des Straßenbelages kommt es zu Klappergeräuschen, die zusätzlich lärmbelästigend sind. Außerdem ist zu befürchten, dass die Straße einen weiteren Schaden nimmt, wenn nicht gehandelt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 28 2021 Die Vorlage OF 13/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2020, OF 1425/6 Betreff: Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen Gemeinde Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt das ehemalige Schwesternhaus Am Abtshof , das öffentlich auf dem Immobilienmarkt angebotene denkmalgeschützte Haus, in Schwanheim erwerben kann. Das Haus ist vor über 300 Jahren als Gemeindekirche gebaut worden und wird zu Zeit von der kath. Gemeinde St. Mauritius als Kindergarten genutzt. Außerdem werden wöchentliche Gottesdienste in der renovierten Kapelle abgehalten. Die Gemeindemitglieder befürchten, daß das Gebäude durch private Nutzung für die Schwanheimer Bevölkerung verloren geht. Begründung: Nach dem Verkauf soll die Kita in einem Container auf der viel benutzten Pfarrwiese bis zu einem Neubau auf dem Pfarrgelände untergebracht werden. Außerdem hat Schwanheim kein Seniorenbegegnungsort und kein Jugendhaus. Das Gebäude würde sich für eine öffentliche Nutzung anbieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6905 2020 Die Vorlage OF 1425/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1376/6 Betreff: Schwanheim: Poller Eifelstraße 14 Vorgang: OM 5247/19 OBR 6; ST 285/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Poller, die Ende März in der Eifelstraße Höhe Hausnummer 14 auf eine Sperrfläche gesetzt wurden, etwas in Richtung des Bürgersteigs zu versetzen, um zu erreichen, dass die mit Fotos dokumentierten und in der Begründung geschilderten Probleme möglichst nicht mehr auftreten. Außerdem wäre zu prüfen, ob es eventuell sinnvoll erscheint, auf der anderen Straßenseite nah am Bürgersteig ebenfalls Poller zu installieren, damit dort das illegale Parken verhindert und die Durchfahrmöglichkeit für den Bus gewährleistet bleibt. Begründung: Auf der fraglichen Sperrfläche wird oft illegal geparkt, was die Sicht auf den Zebrastreifen behindert. Früher waren dort Warnbaken aufgestellt, die aber im Zuge der Erneuerung des Fahrbahnbelags entfernt wurden. Der Ortsbeirat bat in seiner OM 5247 vom 22. 10. 2019, diese wieder aufzustellen, was der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 285 vom 17. 2. 2020 auch zusagte. Tatsächlich wurden dann Ende März die besagten Poller aufgestellt. Soweit, so gut. Leider stehen die neuen Poller aber weiter im Straßenraum als früher die Warnbaken. Dies führt zu folgenden Problemen: Manche Autos passen zwischen Poller und Gehweg und werden entsprechend auf der Sperrfläche abgestellt. Dies beeinträchtigt die Sicht auf den Zebrastreifen erheblich und sollte durch das Aufstellen der Poller ja eigentlich verhindert werden. Würden die Poller ein Stück Richtung Bürgersteig versetzt - so standen früher auch die Warnbaken - so wäre es nicht mehr möglich, ein Auto noch zwischen Poller und Laternenpfahl zu quetschen. Anlage 1 (ca. 126 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5247 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 285 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6783 2020 Die Vorlage OF 1376/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1719/5 Betreff: Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zeitgleich mit der Errichtung des barrierefreien Überwegs vom Mainufer zur Lyoner Straße auch das Schwanheimer Ufer stadteinwärts bis zur Niederräder Brücke so umzugestalten, dass Radfahrende die etwa 150 Meter lange Strecke vom künftigen Überweg bis zur Niederräder Brücke gefahrlos benutzen können. Begründung: Eigentlich darf der Radverkehr schon jetzt zumindest stadteinwärts auf dem Schwanheimer und Niederräder Ufer die Fahrbahn benutzen. Das tut sich aber fast niemand an, weil die Belästigung und Gefährdung durch den Kraftfahrzeugverkehr unerträglich wäre. Wenn jedoch der barrierefrei Überweg geschaffen wird, ist es für Radfahrende attraktiv, die Strecke bis zur Niederräder Brücke oder zur Weiterfahrt in die Schwanheimer Straße auf dem Schwanheimer Ufer zurückzulegen. Ein Umbau erscheint nicht erforderlich. Die Fahrbahn ist breit genug und müsste nur geeignet ummarkiert werden. An der Auffahrt zur Niederräder Brücke ist der Bordstein abzusenken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6394 2020 Die Vorlage OF 1719/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1232/6 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Straßenverkehrs- behörde in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, dass in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgebracht wird. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen Hegarstraße und Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab Lönsweg und Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen Gerolsteiner Straße und Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen Schwarzbachstraße und Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen bei denen das Tempo- 30- Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo- 30- Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5813 2020 Die Vorlage OF 1232/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1196/6 Betreff: Goldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern Zwischen Main und Schwanheimer Uferstraße erstreckt sich von der Autobahnbrücke bis zur Staustufe eine große Wiese. Ein Streifen dieser Wiese wurde vor zwei Jahren bereits mit Bäumen bepflanzt. Es handelt sich um eine Ausgleichsmaßnahme für an anderer Stelle entstandenen Schaden an der Natur. Bei der Pflanzung handelt es sich um Bäume, die typisch sind für einen Auwald. Damit werden besonders viele "Ausgleichspunkte" erzielt, weil so ein selten gewordener Lebensraum neu geschaffen werden soll. Angesichts der Klimakrise und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, im Rahmen einer "Klimaallianz" nun verstärkt Maßnahmen gegen den Klimawandel zu unternehmen, bietet sich hier die Möglichkeit, durch das Pflanzen weiterer Bäume auf dieser Wiese sowohl etwas für die CO2-Bilanz zu unternehmen als auch das Stadtklima im Sommer zu verbessern, denn Bäume kühlen immer besser als eine im Sommer oft trockene Wiese. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Auwaldstreifen entlang der Schwanheimer Uferstraße durch Pflanzung weiterer Bäume deutlich zu verbreitern. Begründung: Bäume speichern Kohlenstoff und ziehen damit Kohlendioxid aus der Luft. Ökologisch wäre ein breiterer Auwald in diesem Bereich allemal sinnvoller als der bisher gepflanzte schmale Streifen. Längerfristig würde für die Anwohner*innen aus Goldstein wie auch aus Griesheim ein neues Erholungsgebiet entstehen, wo man auch im Sommer im Schatten laufen kann. Das wird in Zukunft immer wichtiger werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5688 2020 Die Vorlage OF 1196/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2019, OF 1424/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder Ufer und bestenfalls am Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5 die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straße Niederräder Ufer trennt den Stadtteil Niederrad von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig wird die genannte Straße von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und dem Lyoner Quartier (Bürostadt) Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1424/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2019, OF 1121/6 Betreff: Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fußgängersicherheit am Zebrastreifen Eifelstraße / Ecke Schwarzbachstraße wieder so zu gewährleisten, wie sie vor der Erneuerung des Fahrbahnbelages herrschte. Begründung: Die vorher vor dem Übergang platzierten Warnbaken (siehe Anlage) verhinderten das sichtbehindernde Parken von PKW direkt am Zebrastreifen - nun stehen verbotenerweise Autos auch außerhalb der markierten Parkfläche. Dieser Fußgängerüberweg gehört außerdem zum Schulweg zur August-Gräser-Schule. Anlage Anlage 1 (ca. 251 KB) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5247 2019 Die Vorlage OF 1121/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2019, OF 1095/6 Betreff: Schwanheim: Schrimpegasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Einbahnstraßen-Regelung in der Schrimpegasse gedreht werden kann. Begründung: Die Anwohner beklagen sich, dass viele Autofahrer, kommend von der Straße Alt Schwanheim, in den Abendstunden die Schrimpegasse auf der Suche nach Parkplätzen über Gebühr befahren. Von der Drehung der Einbahnstraßen Regelung erhoffen sich die Anwohner eine wirksame Beruhigung und eine Verbesserung der Wohnqualität. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5041 2019 Die Vorlage OF 1095/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2019, OF 972/6 Betreff: Schwanheim: Ortstermin in der Straße Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Straßenverkehrsamtes, der Mainova, sowie mit der Kinderbeauftragten Schwanheim, dem Stadtbezirksvorsteher Schwanheim, und Mitgliedern des Ortsbeirates 6 durchzuführen. Der Ortstermin soll Klarheit schaffen 1. wie der Übergang für Fußgänger auf der Straße Alt-Schwanheim in Höhe der Schwarzbachstraße sicherer gestaltet werden kann. 2. wie und wann der desolate Zustand der Straße Alt-Schwanheim geändert wird sowie die Raserei und der zunehmende Durchgangsverkehr durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden kann. Begründung: Zu 1: durch regelmäßige Falschparker wird die Sicht speziell für Kinder beim Queren der Straße erheblich eingeschränkt und es kam schon zu gefährlichen Situationen. Zu 2: die Instandsetzung der Straße Alt-Schwanheim wird schon seit Jahren immer wieder verschoben, da sich offensichtlich das Amt für Straßenbau und Erschließung und die Versorgungsgesellschaft Mainova nicht abstimmen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.03.2019, OF 959/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4472 2019 1. Die Vorlage OF 959/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Straße Alt-Schwanheim in Höhe der Schwarzbachstraße stattgefunden hat (vgl. OM 4472/19 OBR 6). 2. Die Vorlage OF 972/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 959/6 Betreff: Schwanheim: Fußgängerüberweg in der Straße Alt-Schwanheim sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg auf der Straße "Alt Schwanheim" in Höhe der Schwarzbachapotheke durch geeignete Maßnahmen, die das sichtbehindernde Zuparken verhindern, sicherer zu machen. Begründung: Die Problematik wurde durch eine besorgte Mutter an die Kinderbeauftragte heran getragen. Eigene Beobachtungen untermauern die Aussage, dass an dieser Stelle oft Autos, deren Halter*innen wohl meist die nahe gelegene Bankfiliale oder die Apotheke aufsuchen, verkehrsregelwidrig und sichtbehindernd abgestellt werden. Als Maßnahme könnte das Aufstellen von Pollern oder Fahrradbügeln geeignet sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.03.2019, OF 972/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4472 2019 1. Die Vorlage OF 959/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Straße Alt-Schwanheim in Höhe der Schwarzbachstraße stattgefunden hat (vgl. OM 4472/19 OBR 6). 2. Die Vorlage OF 972/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 959/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 954/6 Betreff: Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und praktikabel erscheint, eine Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim einzurichten. Die Route könnte folgendermaßen verlaufen: Vom Höchster Bahnhof über Leunabrücke und B 40 nach Schwanheim, dann analog zur Linie 62 ( Geisenheimer Straße, Rheinlandstraße, Martinskirchstraße und Mauritiusstraße) und wieder zurück. Begründung: Der Vorschlag wurde aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat heran getragen. Er scheint tatsächlich geeignet, eine Verbindung zwischen Schwanheim und Höchst herzustellen, die deutlich kürzere Fahrzeiten mit sich bringen würde als die bestehende Verbindung über die Linie 51. Damit wäre Schwanheim wesentlich besser an Höchst, aber auch an das überregionale S-Bahn-Netz angebunden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4467 2019 Die Vorlage OF 954/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 907/6 Betreff: Schwanheim: Straße Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Schwanheimer Haupteinkaufstrasse "Alt Schwanheim" nach nun ca. 40 Jahren zu sanieren. Der Verbundstein-Fahrbelag ist durch viele Aufbrüche in sehr schlechten Zustand und extrem uneben. Begründung: Nach Regenfällen bleibt das Wasser lange in großen Pfützen stehen und verursacht durch vorbeifahrende Autos regelmäßig kleinere und größere Verschmutzungen an den Kleidungsstücken von Fußgängern. Durch Wasserrohrbrüche kommt es ebenfalls immer wieder zu Behinderungen des Verkehres. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4118 2019 Die Vorlage OF 907/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 908/6 Betreff: Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Unterbindung der Einfahrt von Pkw's von der Straße Alt-Schwanheim kommend in die Schwarzbachstraße verkehrstechnisch am besten umgesetzt werden könnte. Begründung: Viele Autofahrer, die von Osten in die Straße Alt-Schwanheim einfahren, finden in dieser Straße oft keine Parkmöglichkeit. So nutzen viele die Abbiegung in die Schwarzbachstraße um dann dort verbotenerweise zu parken. Diese führt oftmals dazu, dass die Schwarzbachstraße beidseitig derart zugeparkt ist, dass Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen und Fußgänger in Straßenmitte laufen müssen. Dies sollte Anlass sein, eine geänderte Verkehrsführung an dieser Stelle anzugehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1126 2019 Die Vorlage OF 908/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 909/6 Betreff: Fahrradbügel in der Hainbuchenstraße am Schwanheimer Kaisergässchen aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge dafür sorgen, dass links neben der Hauseinfahrt der Hainbuchenstraße 19 kurz vor dem Kaisergässchen in Schwanheim zwei schräg zur Fahrbahn stehende Fahrradbügel aufgestellt werden. Begründung: Immer wieder behindern Falschparker an dieser Stelle den Durchgang zum und aus dem Kaisergässchen. Fahrradbügel sind von der Stadt grundsätzlich eine gewünschte Maßnahme um Falschparken zu beenden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4119 2019 Die Vorlage OF 909/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 826/6 Betreff: Bushaltestelle am "Schwanheimer Hochhaus" in der Rheinlandstraße 14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob am "Schwanheimer Hochhaus" Rheinlandstraße 14 eine Haltestelle für die Buslinie 78 eingerichtet werden kann. Begründung: Die Einrichtung einer Haltestelle für die Linie 78 ist deshalb notwendig, da in diesem Hochhaus sehr viele Senioren/innen und mobilitätseingeschränkte Menschen wohnen, die, wenn sie denn aus Richtung Sachsenhausen mit der Linie 78 kommen, eine weite Laufstrecke bewältigen müssen. Für viele dieser Menschen ist der Weg von den Haltestellen Zur Frankenfurt oder Martinskirchstraße Ecke Alt Schwanheim zu lang. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3794 2018 Die Vorlage OF 826/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2018, OF 674/6 Betreff: Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Schwarzbachstraße ab Alt Schwanheim in Richtung Schrimpegasse mit Pollern so zu verengen, dass trotz beidseitigem Halteverbot das widerrechtliche Parken nicht mehr möglich ist. Begründung: Weder die Müllabfuhr noch Rettungsfahrzeuge können bei widerrechtlichem Parken in die Schrimpegasse gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3102 2018 Die Vorlage OF 674/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2018, OF 427/3 Betreff: Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel Nach der Vorstellung und Erläuterung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel im Ortsbeirat 3 wird der Magistrat, vertreten durch das Planungsamt, gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Schließen die Ergebnisse des Gutachtens eine Bebauung des Innovationsviertels in Gänze oder in Teilen aus? - Wenn nein, welcher zusätzliche Aufwand für die Entwicklung des Gebietes wird wegen des Gutachtens erforderlich werden. - Wer trägt den Aufwand, die Stadt oder der Investor? - In welchem Umfang sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich? - Können diese Ausgleichsmaßnahmen im Nordend erfolgen oder zumindest in der Nähe? Begründung: Das Gutachten stellt fest, dass es ich um ein schützenswerten Bereich handelt. Die Auswertung zeigt ein starkes Stück Natur, dass Lebensraum für viele und zum Teil seltene Tier- und Pflanzenarten bietet. Das Gutachten verweist auf einen hohen Strukturreichtum: "Bemerkenswert ist auch die große Zahl an alten Bäumen." und: "Bemerkenswert ist das große, zusammenhängende Gartengebiet im Norden mit seinem hohen Baumanteil." Selbst wenn in der Bewertung daraus kein absoluter Schutz resultiert, drängt sich die Frage auf, ob dieser Naturraum in der Summe seiner Einzelaspekte nicht doch in Gänze erhalten bleiben soll. Eine Entwicklung und Bebauung des Gebietes wird aber nach der Rechtslage in jedem Fall eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen erforderlich machen. Diese sind so früh wie möglich zu benennen und in den offenen Planungsprozess einzubringen. Ausgleiche, die beispielsweise am Schwanheimer Ufer oder in Fechenheim stattfinden, wären ein ungenügender Ersatz für Flächen, die im stark verdichteten Nordend verloren gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 427/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 829 2018 Die Vorlage OF 427/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die fünfte Frage wie folgt geändert wird: "Wo werden die Ausgleichsmaßnahmen im Nordend erfolgen?" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2018, OF 596/6 Betreff: Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer Brückenhäuschen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Treppenabgang vom alten Brückenhäuschen am Ende der Eifelstraße zum darunterliegenden Fuß- und Radweg zu sanieren. Begründung: Der Treppenabgang, der aus Sandstein und Basaltstein-Pflaster besteht, ist in einem maroden Zustand. Dieser wird häufig von Fußgängern benutzt um an den südlich der Mainuferstraße gelegenen Fuß - und Radweg zu gelangen. Dabei kam es schon zu Stürzen, die bisher noch glimpflich verliefen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2765 2018 Die Vorlage OF 596/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2017, OF 436/6 Betreff: Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen Vorgang: OM 1095/17 OBR 6; ST 842/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem unbenannten Verbindungsweg (bald Kaisergässchen), zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse, einen Pfosten zu setzen oder eine sonstige geeignete Maßnahme zu ergreifen, um das Falschparken zu beenden. Begründung: Mit der Stellungnahme 842 aus dem Jahr 2017 wird vom Magistrat abgelehnt eine Sperrfläche an o. g. Stelle einzurichten, obwohl diese vor der Grundsanierung bereits einmal vorhanden war. Der Magistrat führt dazu aus: "Bei der Hainbuchenstraße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Hier ist Parken nur in markierten Flächen zulässig. Der angesprochene Weg stößt zwischen zwei privaten Grundstückszufahrten auf die Hainbuchenstraße. Parkende Kraftfahrzeuge behindern hier zudem die Einfahrten. Die Markierung einer "Sperrfläche" suggeriert den Fahrzeugführenden, dass an Stellen ohne eine "Sperrfläche" geparkt werden darf. Dies würde zur Verwirrung führen. Bei der geschilderten Problematik handelt es sich um bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegen gewirkt werden kann. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden." Trotz der schriftlichen Ablehnung des Magistrats kommt es weiterhin zu diesem Fehlverhalten, welches bspw. durch das Setzen eines Pfostens abgestellt würde. Der Magistrat macht aber auch keine anderen Vorschläge das Problem zu lösen. Deshalb sollte der Magistrat dem weiterhin vorhandenen Begehren nachkommen oder eine andere geeignete Maßnahme umsetzen, wenn schon keine Sperrfläche mehr eingerichtet werden kann (eigentlich das mildeste Mittel). Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass derartige Probleme immer durch bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmern ausgelöst werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1095 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 842 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1913 2017 Die Vorlage OF 436/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2017, OF 413/6 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Schwarzbachstraße für Rollstuhl-, Rollatorfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen verbessert werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung kommt vermehrt der Wunsch, dass die Schwarzbachstraße, die eine der Haupt-Zugangsstraßen zum Zentrum von Schwanheim ist, begehbarer wird. Auf dem derzeitigen Kopfsteinpflaster ist es nahezu unmöglich für Rollstuhl-, Rolladorfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen zu laufen. Im Besonderen bei Nässe und Schneefall ist die Straße in diesem Bereich nahezu unpassierbar. Um das Zentrum "Alt Schwanheim" zu erreichen, müssen weite Umwege in Kauf genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 479 2017 Die Vorlage OF 413/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2017, OF 368/6 Betreff: Schwanheim: Fahrradbügel in der Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Mauritiusstraße/ Geisenheimer Straße in der Nähe der Bushaltestelle einige Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Es werden täglich von Benutzer der Buslinie 51 die eigenen Fahrräder an den Maschenzaun des Anliegers angeschlossen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1520 2017 Die Vorlage OF 368/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 372/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Gründe für die neuerliche Verzögerung? Vorgang: V 103/16 OBR 6; ST 1630/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei den zuständigen Stellen (u.a. Hessen Mobil) in Erfahrung zu bringen, warum in der Herbstpflanzungssaison 2016/2017 immer noch nicht damit begonnen wurde, den Auwald am Schwanheimer und Goldsteiner Mainufer anzupflanzen, welche Gründe für die Verzögerung verantwortlich sind und wann die Pflanzung nun erfolgen wird. Begründung: 20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen. Die Bepflanzung war ursprünglich bereits für den Winter 2015/2016 angekündigt. Auf Nachfrage des Antragstellers antwortete der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1630 vom 25.11.2016: "Die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern erfolgt nunmehr in der Herbstpflanzungssaison 2016/2017." Diese Periode ist nun auch wieder verstrichen, ohne dass von Anpflanzungen etwas zu sehen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 103 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1630 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 431 2017 Die Vorlage OF 372/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 14.02.2017, OI 7 entstanden aus Vorlage: OF 316/6 vom 25.01.2017 Betreff: Schwanheim: Verbindungsweg zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse benennen Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Verbindungsweg zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse in "Kaisergässchen" zu benennen. Die Benennung erfolgt auf Anregung des Haus- und Grundbesitzervereins Schwanheim e. V. Der Name "Kaisergässchen" wird in Schwanheim seit Jahrzehnten für diesen unbenannten Verbindungsweg benutzt. Er leitet sich von einem dort Anfang des 20. Jahrhunderts ansässigen Kolonialwarengeschäft Kaiser ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 22.02.2017
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 318/6 Betreff: Erneuerung der Informationstafel am Schwanheimer Brückenhäuschen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Informationstafel am Schwanheimer Brückenhäuschen in der Eifelstraße aufgrund von Verwitterung zu erneuern. Begründung: Aufgrund von Verwitterung sind die Inhalte auf der Informationstafel unleserlich. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1248 2017 Die Vorlage OF 318/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 319/6 Betreff: Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens Vorgang: OA 868/09 OBR 6; B 726/09; B 62/10 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens in der Eifelstraße möglich ist und die Kosten dafür mitzuteilen. Begründung: Das Landesamt für Denkmalpflege in Hessen hat das historische Brückenhäuschen von 1907 als Kulturdenkmal ausgewiesen (siehe Bericht des Magistrats vom 01.02.2010, B62). Das Schwanheimer Brückenhaus gilt als ein Wahrzeichen Schwanheims. Das Hervorheben des Brückenhäuschens fördert das Identitätsbewusstsein und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Zudem erfolgt eine optische Steigerung des Kulturdenkmals. Die Illumination des öffentlichen Raumes ist in der Stadt Frankfurt ein wichtiges Thema und ist in einem Beleuchtungskonzept des Stadtplanungsamtes für bereits drei Projekte zusammengefasst (Stadtraum Frankfurt, Galluswarte, Höchster Mainufer). Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.04.2009, OA 868 Bericht des Magistrats vom 28.08.2009, B 726 Bericht des Magistrats vom 01.02.2010, B 62 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 341 2017 Die Vorlage OF 319/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 316/6 Betreff: Schwanheim: Verbindungsweg zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse benennen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den Verbindungsweg zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse in "Kaisergässchen"zu benennen. Begründung: Die Antrag erfolgt auf Anregung des Haus- und Grundbesitzer-Vereins Schwanheim e.V. Der Name " Kaisergässchen" wird in Schwanheim seit Jahrzehnten für diesen unbenannten Verbindungsweg benutzt. Der Name " Kaisergässchen" leitet sich ab von einem dort Anfang des 20. Jahrhunderts ansässigen Kolonialwarengeschäfts Kaiser. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Initiative OI 7 2017 Die Vorlage OF 316/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2016, OF 291/6 Betreff: Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem unbenannten Verbindungsweg, zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse, eine Sperrfläche aufzubringen. Begründung: Ohne die Sperrfläche wird der Verbindungsweg immer wieder mit Fahrzeugen zugestellt. Im Rahmen einer Grunderneuerung wurde die vorhandene Sperrfläche nicht mehr eingerichtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1095 2017 Die Vorlage OF 291/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 250/6 Betreff: Umrüstungsprogramm für die Gaslaternen nicht abbremsen 500 der insgesamt mehr als 5000 noch vorhandenen Gaslaternen sollen jedes Jahr durch strombetriebene Leuchten ersetzt werden. So hatte es das Stadtparlament beschlossen. Doch nun stockt der Umbau. Dabei funktionieren die alten Leuchten immer schlechter. In der Presse wird berichtet, dass in der Eifelstraße in Schwanheim nur noch jede zweite Lampe leuchten würde. Das Höchster Kreisblatt schreibt, dass statt der bis zum jetzigen Zeitpunkt geplanten 1138 Gaslaternen in Frankfurt nur 334 Laternen ersetzt worden seien. Die Zeitung ist so zu verstehen, als würde der zuständige Verkehrsdezernent Klaus Österling andere Prioritäten setzen und die im Haushalt eingestellten Mittel lieber für andere Projekte ausgeben. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Umrüstprogramm für Gaslaternen im Bereich des Ortsbezirks 6 mit voller Kraft und entsprechend den ursprünglichen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung durchzuführen. Insbesondere in den Straßen, in denen die alten Gaslaternen kaputt gehen, sollten mit hoher Priorität neue Lampen installiert werden. Begründung: Dunkle Straßenzüge schaden dem Sicherheitsempfinden und schaffen Angsträume. In einer Stadt wie Frankfurt sollte es so etwas nicht geben. Außerdem spart die Umrüstung die Stadt auf längere Sicht viel Geld und Energie. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 961 2016 Die Vorlage OF 250/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 265/6 Betreff: Tempo-30-Schild in der Eifelstraße nach der Einmündung mit der Schwarzbachstraße in Schwanheim Die Eifelstraße ist eine Vorfahrtsstraße auf der die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt. Nach der Schwarzbachstraße fehlt ein Hinweisschild für diese Höchstgeschwindigkeit. In der Vergangenheit gab es wohl auch aufgrund dieses Fehlens schon schwere Verkehrsunfälle, zumal an den kommenden Kreuzungen Vorfahrtsschilder installiert sind. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge dafür sorgen, dass in Schwanheim nach der Schwarzbachstraße ein 30 km/h Schild aufgestellt wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 265/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 266/6 Betreff: Schwanheim: Betonschwellen an der Kreuzung Saarbrücker Straße/Hainbuchenstraße lärmmindernd einfassen Die Kreuzung Saarbrücker Straße / Hainbuchenstraße in Schwanheim mit Betonschwellen und Pflastersteinen (s. Bild 1, die beiden schwarzen Streifen sind bereits Ausbesserungen) verursachen großen Lärm ("laute Schläge"), wenn Fahrzeuge über diese Schwellen fahren. Zurückzuführen ist dies auf gelockerte Betonplatten. Vor allem in den Nachtstunden ist dieser Lärm für die Anwohner sehr belastend, wenn Lkw's über diese Kreuzung fahren (z.B. zur Belieferung der NORMA-Filiale). Eine Möglichkeit dies zu ändern, beweisen andere Kreuzungsflächen in Schwanheim (s. Bild 2), bei denen eine verbesserte Arretierung der Betonschwellen durch eingelegte Gittermatten im Asphalt gegeben ist. Die dabei entstehende Oberflächenstruktur von Pflastersteinen fügt sich harmonisch in den restlichen Straßenbelag ein. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge die Betonschwellen der genannten Kreuzungsflächen in Schwanheim so erneuern, dass hieraus eine dringend notwendige Lärmminderung für die Anwohner resultiert. Hier kann Bild 2, wenigstens für den Bereich der Einfassung der Betonschwellen, als Vorbild dienen. Bild 1 - Kreuzung Saarbrücker Straße/Hainbuchenstraße Bild 2 - die lärmgeminderte Version (Beispiel, ebenfalls Schwanheim) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 266/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1080 2017 Die Vorlage OF 266/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 238/6 Betreff: Schwanheim: Wiederaufstellung der ehemals vorhandenen Poller zur Sicherung des Fußgängerbereiches in der Straße Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß in der Straße Alt-Schwanheim die ehemals vorhandenen Poller, die den Fußgängerbereich schützen sollen, wieder eingesetzt werden. Begründung: Da viele Autofahrer zum Parken ihres Fahrzeuges bis in den Fußgängerbereich fahren, haben es speziell Mitbürger mit Rollatoren und Kinderwagen schwer, bis zum Teil unmöglich, an den Fahrzeugen vorbei zu kommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 760 2016 Die Vorlage OF 238/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 122/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Wieso wurde im Winter 2015/2016 entgegen der ursprünglichen Ankündigung nicht damit begonnen, Bäume und Sträucher für einen Auwald am Goldsteiner Mainufer zu pflanzen? 2. Wird die Anpflanzung nun im Winter 2016/2017 komplett vollendet, oder verzögert sich der Zeitplan? 3. Welche Gehölze werden gepflanzt (Baumarten, Straucharten)? Begründung: "20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen... Im Winter, noch vor dem Frost, werde ein Teil der Bäume und Büsche gepflanzt. Nach dem der nicht mehr genutzte Brunnen zurückgebaut worden sei, würden die verbleibenden Bäume gepflanzt, wieder vor dem Frost, im Winter des kommenden Jahres." Dies war am 16. Oktober 2015 der Frankfurter Rundschau zu entnehmen. Wie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt werden musste, ist aber im Winter 2015/2016 entgegen der Ankündigung keine Anpflanzung erfolgt. Es stellt sich daher die Frage, wie es weiter geht und ob im kommenden Winter nun mit einer Anpflanzung zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 103 2016 Die Vorlage OF 122/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 96/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder und Schwanheimer Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder und Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5, die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straßen Niederräder und Schwanheimer Ufer trennen Niederrad inkl. Bürostadt von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig werden die genannten Straßen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und der Bürostadt Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im neuen Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 96/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 99/6 Betreff: Ortsbezirk 6: Vereine bei der Veranstaltungsorganisation besser unterstützen! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Vereine bei der Organisation von Veranstaltungen noch besser zu unterstützen und nicht mit Auflagen überfordern, die ehrenamtliches Engagement in der Stadt Frankfurt erheblich einschränken und die Durchführung von traditionsreichen Veranstaltungen gefährden. Dabei sollte der Magistrat die Art und Detailtiefe der Auflagen so bewerten, wie es bspw. für ein Straßenfest angemessen ist. Sollte der Magistrat an den aktuell gültigen Auflagen festhalten, so müssen geeignete, für Vereine kostenfreie Unterstützungsmaßnahmen angeboten werden. Das Service-Center Veranstaltungen, das bereits heute eine wichtige Schnittstellenfunktion erfüllt, könnte bspw. dann personell aufgestockt werden und die Aufgaben in enger Abstimmung mit den Ehrenamtlichen vor Ort übernehmen. Begründung: Der Ortsbeirat respektiert die Notwendigkeiten von Auflagen, die der Sicherheit aller dient. Als Vermittler zwischen Bürger und der Politik erkennt er aber auch, dass alle Vereine derzeit durch die Auflagen überstrapaziert werden. In jeder Zeitungsmeldung über ein Straßen- oder Stadtteilfest in den letzten Wochen klagen die Ehrenamtlichen über die neu aufgekommenen Themen "Sicherheitskonzept" und "Elektroprüfung". In den vergangenen Jahren wurde bereits der Arbeits- und Bürokratieaufwand immer größer. Nun ist eine Schwelle erreicht, wo Vereine lieber ihre Veranstaltungen absagen und damit das kulturelle und gesellschaftliche Leben im Stadtteil schwächen. Dies kann und darf nicht im Sinne der Stadt, des Magistrats und einer bürgernahen Verwaltung sein. Die Vereine leisten einen erheblichen Beitrag für das Gemeinwohl der Stadt Frankfurt. Höchster Schloßfest, Unterliederbacher Bürgerfest, Griesheimer Mainuferfest, Nieder Stadtteilfest, Zeilsheimer Frosch- oder Sindlinger Ranzenbrunnenfest, Sossenheimer Straßenfest oder das Schwanheimer Schrimpegassefest. Auf keines dieser und noch vieler weiterer Veranstaltungen der Vereine und Vereinsringe möchte der Ortsbeirat 6 im Frankfurter Westen verzichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 251 2016 Die Vorlage OF 99/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 1545/6 Betreff: Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle "Alt-Schwanheim" markieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Bushaltestelle Alt-Schwanheim auf der Martinskirchstraße eine Sperrfläche markieren zu lassen, um dem dort durch Schilder ausgewiesenen Halteverbot mehr Nachdruck zu verleihen. Begründung: Das Halteverbot hat den Sinn, ausreichend Platz für den fließenden Verkehr zu sichern, wenn Busse (3 Linien) die Bushaltestelle anfahren. Leider halten sich aber viele Fahrzeugbesitzer nicht an die Schilder, stellen dort ihre Fahrzeuge kurz oder auch weniger kurz ab, und so kommt es immer wieder zu Staus, weil kein Auto mehr durchkommt, wenn ein Bus an der Haltestelle steht. Natürlich garantiert auch eine gut sichtbar markierte Sperrfläche nicht, dass keine Autos illegal dort abgestellt werden, aber die Zahl dürfte sich doch deutlich reduzieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4775 2015 Die Vorlage OF 1545/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 1546/6 Betreff: Bushaltestellen in Schwanheim neu ordnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestellen im Straßenzug Martinskirchstraße/Mauritiusstraße in Schwanheim besser verteilt werden können. Es ist zu prüfen, ob auf die Bushaltestelle "Mauritiusstraße" (Martinskirchstraße 74) verzichtet werden kann, statt dessen aber eine Haltestelle in der Mauritiusstraße vor der Katholischen Kirche eingerichtet werden kann. Außerdem ist zu prüfen, ob eine Haltestelle auf der Martinskirchstraße etwa im Bereich der Silcherstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung wurde vorgetragen, dass sich im Bereich des Straßenzugs drei Haltestellen innerhalb von 300m befinden (Alt-Schwanheim, Mauritiusstraße und Eifelstraße an der Mündung in die Mauritiusstraße). Dagegen gibt es im gesamten östlichen Bereich der Martinskirchstraße dann über eine lange Strecke keine Haltestelle mehr, erst wieder an der Rheinlandstraße. Dabei hat sich hier auf dem Gelände der ehemaligen Lederfabrik mit Zahn- und Tierärzten,Pflegedienst und vielen anderen Büros ein kleines Dienstleistungsgebiet mit hohem Publikumsverkehr entwickelt. Außerdem wohnen auch in diesem Bereich eine Menge Menschen. Die Haltestelle Martinskirchstraße 74 sei ursprünglich dort entstanden, weil der 62er Bus früher über die Eifelstraße zum Flughafen fuhr, was aber seit einigen Jahren geändert wurde. Der Vorschlag hätte kürzere Wege für einen großen Teil der Bevölkerung zur Folge. Außerdem würden sich auch für den Autoverkehr Vorteile ergeben, weil die Ballung von Bushaltestellen auf der kurzen Strecke bei 2-3 Buslinien immer wieder zu Staus führt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1526 2015 Die Vorlage OF 1546/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2015, OF 1393/6 Betreff: Schwanheim: Grundsanierung der Straße Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Straße Alt-Schwanheim in Schwanheim grundsaniert wird. Begründung: Die Straße "Alt Schwanheim" ist seit Jahren in einem sehr schlechten Zustand. In letzter Zeit häufen sich zudem Wasserrohrbrüche, die regelmäßig zu einem Verkehrschaos führen. Da sich in dieser Straße die meisten Geschäfte und Gastwirtschaften Schwanheims befinden, ist das Verkehrsaufkommen extrem hoch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1396 2015 Die Vorlage OF 1393/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2015, OF 1103/5 Betreff: Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer Der Ortsbeirat bittet den Magistrat am Schwanheimer Ufer, die Lichtzeichenanlage in Höhe der Autbahnauffahrt mit einer kombinierten Rotlicht-Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auszustatten. Begründung: Bedauerlicherweise ist das Schwanheimer Ufer häufig der Ort für Verkehrsunfälle auf Grund überhöhter Geschwindigkeit. In den letzten Jahren 8 Jahren waren 3 Verkehrstote zu beklagen. Der Ortsbeirat erhofft sich eine verbesserte Verkehrsdisziplin durch die Überwachungsanlage. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4248 2015 Die Vorlage OF 1103/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2015, OF 1106/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass von der Unterführung der A 5 bis zur Deutschordensstraße die Höchstgeschwindigkeit auf 50 Km/h festgesetzt wird. 2. Überdies bitten wir zu prüfen und zu berichten an welchen Einmündungen es sinnvoll ist, Ampelanlagen zu errichten. Begründung: Das Schwanheimer Ufer ist eine der am stärksten frequentierten Straßen Frankfurts. Das Unfallrisiko der Zu-und Abfahrten der Autobahn und der einmündenden Straßen ist hoch. Vor kurzem war ein Todesopfer auf der Höhe der A5 zu beklagen. Auffahrunfälle in diesem Bereich sind nicht selten. Eine Tempo 50-Zone wird das Sicherheitsrisiko entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Herr Kehrmann gegen SPD und Frau Hofmann (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2015, OF 1380/6 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer schwerer Verkehrsunfälle am Schwanheimer Ufer sowie an den Auffahrten und an der Abfahrt von der Bundesautobahn A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgrund der aktuellen Ereignisse gebeten, unter Beteiligung des teilweise zuständigen Ortsbeirats 5 zu prüfen und zu berichten durch welche Maßnahmen an o. g. Kreuzungen (s. Anlage) mehr Sicherheit geschaffen werden kann. Folgende Vorschläge sind in die Prüfung einzubeziehen und zu bewerten. 1. die Aufstellung von festinstallierten Blitzanlagen in alle Richtungen, 2. der Kontrolle von Rotphasen der Ampelanlagen durch diese Blitzanlagen, 3. Überprüfung der Ampelschaltung und besonders der Umschaltphasen der Ampelanlagen, 4. den Umbau der Kreuzung in einen Kreisverkehr. Begründung: In den letzten Jahren kam es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen an den o. g. Kreuzungen. Immer wieder wurde und wird zu schnell gefahren und bzw. oder die Rotphase einer Ampelanlage missachtet. Die bisher getroffenen Maßnahmen haben leider nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt, sodass härtere und effektivere Maßnahmen ergriffen müssen, um die Verkehrssünder und besonders etwaige unbeteiligte Dritte zu schützen. Anlage: (Quelle:https://www.google.de/maps/ place/Schwanheimer+Ufer,+Frankfurt+am+Main/@50.0882746,8.6179249,278m/data=!3m1 ! 1e3!4m2!3m1!1s0x47bd0a4982d55083:0x9815194d37daf6a1) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1357 2015 Die Vorlage OF 1380/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2015, OF 1261/6 Betreff: Gestaltungsmaßnahmen in der Straße Am Abtshof Vorgang: OM 2790/14 OBR 6; ST 483/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den in der OM 2794 vom 21. Januar 2014 angeregten und mit ST 483 vom 7. April 2014 entsprochenem Verkehrsversuch in der Straße Am Abtshof nicht umzusetzen, sondern stattdessen die Straße Am Abtshof wie bisher geöffnet zu lassen und durch geeignete Maßnahmen den verkehrsberuhigten Bereich so zu gestalten, dass 1. Parkplätze, wo diese möglich sind, markiert werden und 2. verkehrswidriges Parken, z.B. durch Poller, verhindert wird, insbesondere vor den Eingängen zum Wilhelm-Kobelt-Haus, zum Schwesternhaus und der Kindertagestätte. Begründung: Nachdem im Rahmen des Ortstermins am 7. Januar 2014, wie schon in der OM 2794 vom 21. Januar 2014 dargestellt, eine Zustimmung für eine neue Gestaltung der Straße Am Abtshof erkennbar war, sollte versuchsweise eine solche Gestaltung umgesetzt werden. Dieser Anregung des Ortsbeirates wurde auch vom Magistrat entsprochen und eine Umsetzung im Juli 2014 avisiert. Bisher konnte dies jedoch aufgrund einer privaten Baumaßnahme nicht umgesetzt werden. Mittlerweile hat sich jedoch im Zuge dieser Baumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen gezeigt, dass sich die bereits im Antrag zum Ausdruck gebrachten Bedenken hinsichtlich erheblicher verkehrlicher Probleme verwirklicht haben. Insbesondere die Anwohner in den angrenzenden Gassen haben sich aufgrund der nun gemachten Erfahrungen und einem weiteren Ortstermin einheitlich gegen eine Sperrung der Straße Am Abtshof ausgesprochen. Um den Bürgern weitere Belastungen, durch einen aus heutiger Sicht nicht mehr notwendigen Verkehrsversuch, zu ersparen, soll auf die Durchführung des im Januar 2014 noch angeregten Verkehrsversuch verzichtet werden. Nach dieser Erkenntnis ist es allerdings nun angebracht, die Straße am Abtshof umgehend durch verkehrstechnische Maßnahmen so zu gestalten, dass das derzeit praktizierte ungeregelte und verkehrswidrige Parken unterbunden wird. Insofern sind in dem verkehrsberuhigten Bereich mögliche Parkplätze zu markieren. Ferner soll z.B. durch Poller der Zugang zum Wilhelm-Kobelt-Haus, zum Schwesternhaus und der Kindertagesstätte gewährleitet werden Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2790 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 483 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3872 2015 Die Vorlage OF 1261/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2014, OA 576 entstanden aus Vorlage: OF 977/5 vom 12.11.2014 Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtteilgrenze und die Stadtbezirksgrenze zwischen Niederrad und Goldstein beziehungsweise Schwanheim nach Westen auf die Linie der Autobahn A 5 zu verschieben, sodass diese mit der Ortsbezirksgrenze zusammenfallen. Begründung: Es gibt in der Bevölkerung immer wieder Verwunderung und Anfragen, weil in den entsprechenden Karten und Stadtplänen die Stadtteilgrenze von Niederrad quer durch die Bürostadt verläuft. Auch die Stadtteilschilder an den Ost-West-Straßenverbindungen stehen beispielsweise am Schwanheimer Ufer in Höhe der Eisenbahnbrücke und in der Goldsteinstraße in Höhe der Hahnstraße. In Anbetracht dessen, dass in naher Zukunft in größerem Maße Wohnbevölkerung in diesem Gebiet ansässig sein wird, ist eine andere und nachvollziehbare Grenzziehung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2015, OA 586 Antrag vom 11.12.2014, OF 1235/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 179 Antrag vom 15.10.2016, OF 221/5 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 586 2015 1. Die Vorlage OA 576 wird unter Hinweis auf OA 586 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1235/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (OA 576 und OA 586 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) NPD (OA 576 und OA 586 = vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5560, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 32 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2014, OF 977/5 Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die Stadtteilgrenze und Stadtbezirksgrenze zwischen Niederrad und Goldstein bzw. Schwanheim nach Westen auf die Linie der Autobahn A5 zu verschieben, sodass diese mit der Ortsbezirksgrenze zusammenfallen. Begründung: Es gibt in der Bevölkerung immer wieder Verwunderung und Anfragen, weil in den entsprechenden Karten und Stadtplänen die Stadtteilgrenze von Niederrad quer durch die Bürostadt verläuft. Auch die Stadtteilschilder an den Ost-West-Straßenverbindungen stehen beispielsweise am Schwanheimer Ufer in Höhe der Eisenbahnbrücke und in der Goldsteinstraße in Höhe der Hahnstraße. In Anbetracht dessen, dass in naher Zukunft in größerem Maße Wohnbevölkerung in diesem Gebiet ansässig sein wird, ist eine andere und nachvollziehbare Grenzziehung wünschenswert. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 576 2014 Die Vorlage OF 977/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 924/5 Betreff: Herstellung der Querung vom Mainuferweg zur Lyoner Straße Vorgang: ST 833/11 Der Magistrat wird aufgefordert, die in der ST 833 vom 11.7.2011 zugesagte ebenerdige Querung über das Schwanheimer Ufer zur Lyoner Straße baldmöglichst umzusetzen. Begründung: Laut der ST 833 sind die erforderlichen Mittel in Höhe von 124.000 Euro im Haushalt eingestellt, daher sollte die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3557 2014 Die Vorlage OF 924/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2014, OF 882/5 Betreff: Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz Vorgang: OM 1451/12 OBR 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei den weiteren Planungen der Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld den Lärmschutz für die dort lebende Bevölkerung noch stärker zu berücksichtigen, indem vor der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,50 Meter und nach der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,50 Meter errichtet wird. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 11.05.2012 wurden die Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger bemängelten, dass in einigen Punkten dem Lärmschutz nicht genügend Rechnung getragen worden sei. Der Ortsbeirat begrüßt die bisherigen Bemühungen der Stadt Frankfurt am Main, ist aber der Meinung, dass der Schutz der Bevölkerung noch optimiert werden kann. Zum Schutz der Bevölkerung bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den bislang eingeplanten Schallschutz nochmals auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1451 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3362 2014 Die Vorlage OF 882/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 938/6 Betreff: Bruno-Stürmer-Gedenkstein sanieren Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Bruno-Stürmer-Gedenkstein auf der Lichtung "Sängerruh" im Schwanheimer Wald (Nähe Rheinlandstraße in Höhe der Hainbuchenstraße) sanieren zu lassen. Aus Mitteln des Ortsbeirats sollen dafür bis zu 2000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Dieser Ruheort auf einer idyllisch im Wald gelegenen Lichtung in der Nähe Schwanheims war etwas heruntergekommen. Durch Mitarbeiter von StadtForst wurde dieser Erholungsort aufgrund einer Bürgeranregung neu gestaltet, es wurden neue Sträucher gepflanzt, Wege neu angelegt und neue Bänke aufgestellt, für die der Ortsbeirat dem StadtForst 1000 Euro zur Verfügung gestellt hatte. Als Letztes sollte nun noch der Stein zum Gedenken an den Komponisten Bruno Stürmer saniert werden, er ist mit Farbe verschmiert und die Bronzetafeln müssen gereinigt werden. Dies muss durch eine Fachfirma gemacht werden und kostet etwa 2000 Euro. Wenn der OBR 6 aus seinem Budget diese Mittel bereitstellen würde, könnte dadurch die Verschönerung der Sängerruh abgeschlossen und der Bevölkerung im Sommer ein schöner Ruheplatz im Schwanheimer Wald zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 938/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 938/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 938/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2014, OF 936/6 Betreff: B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B40 rückgängig zu machen. Begründung: Der aus dem Amt geschiedene Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) hat vor der Übergabe seiner Amtsgeschäfte noch schnell die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Teilabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen aufheben lassen. Unter anderem ist hier auch der Abschnitt der B40 vom Schwanheimer Knoten bis Schwanheimer Ufer betroffen. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung hat sich an dieser Stelle bewährt. Daher gibt es keinen Grund diese aufzuheben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2889 2014 Die Vorlage OF 936/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2014, OF 917/6 Betreff: Gestaltungsmaßnahmen in der Straße Am Abtshof Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird gebeten, versuchsweise die beim Ortstermin am 7. Januar 2014 in der Straße "Am Abtshof" von der Verwaltung vorgestellten Pläne bzgl. einer Neugestaltung vorgenannter Straße umzusetzen. Dabei soll in der Straße "Am Abtshof vor dem Wiihem-Kobelt-Haus eine Freifläche entstehen, in dem die Zufahrt von der Straße "Alt-Schwanheim" zur Straße "Am Abtshof" sowie auf der anderen Seite, die an die "Vierhäusergasse" angrenzt, durch bauliche Maßnahmen (Poller) verhindert wird. Die Zufahrt zur Straße "Am Abtshof soll über die "Schwarzbachstraße" erfolgen. Die durch diese Maßnahme in der Straße "Am Abtshof wegfallenden Parkplätze sollen durch in diesem. Bereich neu zu schaffende Parkplätze auf der "Alt-Schwanheim" ersetzt werden. Die Umgestaltung soll versuchsweise umgesetzt werden, so dass bei möglicherweise auftretenden verkehriichen Problemen, insbesondere in den Straßen "Schwarzbachstraße", "Am Abtshof und "Vierhäusergasse", von der angedachten Lösung wieder Abstand genommen werden kann. / Begründung: Die von den Ämtern im Rahmen des Ortstermins vorgestellte Lösung, abpollern des Platzes fa^Xy^ durch eine Reihe Poller vorne an der Straße Alt-Schwanheim und eine Reihe Poller hinten am Ende des Platzes, fand die Zustimmung eines großen Teils der Anwesenden. In ganz Schwanheim gibt es praktisch keinen Platz, den man zum Verweilen gestalten kann, und hier wäre dann die Möglichkeit dazu geschaffen. Es wurde aber auch deutlich, dass es aufgrund der engen Straßen hinter dem Platz eventuell zu Verkehrsproblemen kommen könnte. Deswegen erscheint es sinnvoll, die Poller erst einmal nur so einzubauen, dass sie mit vertretbarem Aufwand wieder entfernt werden können. So kann man über eine gewisse Zeit die Entwicklung beobachten, ohne dass schon dauerhafte Tatsachen geschaffen sind. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2790 2014 Die Vorlage OF 917/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um nachfolgenden Satz ergänzt wird: "Es ist sicherzustellen, dass die Zufahrt zur Straße Am Abtshof jederzeit für die Feuerwehr, den Rettungsdienst und die Müllabfuhr möglich ist." Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2014, OF 918/6 Betreff: Keine Änderung der Verkehrsführung in der Straße Am Abtshof und den anliegenden Gässchen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Verkehrsführung in o. g. Straße nicht zu verändern und vor allem den Vorschlag der Ämter beim Ortstermin am 07.01.2014 einen Platz vor dem Gesundheitszentrum, durch abpollern der Kreuzung Am Abtshof und Alt Schwanheim zu schaffen, nicht umzusetzen. 2. Vor den Eingängen/Einfahrten sind Poller so aufzustellen, damit sich dort keine Fahrzeuge davor stellen und dadurch die Eingänge/Einfahrten blockieren können. 3. Die nutzbaren Parkflächen -wie bisher- entsprechend zu markieren. 4. Entsprechend der Regelung in der Straße Alt Schwanheim eingeschränktes Parken (für nur 2 Stunden möglich) einzurichten. 5. Die Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes vor dem Gesundheitszentrum ist zu prüfen. Begründung: Bei einem Ortstermin am 07.01.2014 wurden Vorschläge der Ämter diskutiert ggf. einen Platz in der jetzigen Straße Am Abtshof für Schwanheim zu schaffen. Die Schaffung des Platzes jedoch bedingt ggf. eine Änderung der Verkehrsführung und die Abpoilerung der Straße Am Abtshof zur Alt Schwanheim. Die Änderung in der Verkehrsführung und der Schaffung des Platzes wird vom Ortsbeirat nicht weiter verfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 918/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2013, OF 777/6 Betreff: Verkehrsinseln Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zu 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Umgestaltung der drei Verkehrsinseln, die sich im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer befinden, zu verwenden. Im Rahmen dieser Umgestaltungsarbeiten sollen die Verkehrsinseln neu begrünt und bepflanzt (entsprechend dem Ortseingang von Goldstein) werden, so dass der Ortseingang zu Schwanheim aufgewertet wird. Die derzeit dort befindlichen Gräser sollen entfernt werden. Begründung: Der oben genannte Kreuzungsbereich ist die Zufahrt von der Schwanheimer Uferstraße nach Schwanheim und hat somit eine große Bedeutung für die Attraktivität des Stadtteils. Es ist deshalb wünschenswert, wenn dieser Bereich durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2013 Die Vorlage OF 777/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2013, OF 778/6 Betreff: Aufstellung eines Blumenkübels oder Ähnlichem auf einer Sperrfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist in der Hainbuchenstraße gegenüber Hausnummer 18 einen Blumenkübel oder etwas Ähnliches aufzustellen? Begründung: Die vorgenannte Sperrfläche scheint als solche nicht wahrgenommen zu werden, daher kann hier ein Blumenkübel sinnvoll sein. Anwohner bieten sich für die Pflege an und können vom Unterzeichner erfragt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 799 2013 Die Vorlage OF 778/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2013, OF 756/6 Betreff: Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen, die beim Ortstermin am 13, Mai 2013 in Schwanheim mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Straßenbauamtes und des Grünflächenamtes besprochen wurden, bei der Umgestaltung der Straße "Schwanheimer Ufer" im Bereich Schwanheimer Brücke zu berücksichtigen und umzusetzen: Die Verschränkung auf eine Fahrspur sollte bereits nach dem Fußgängerüberweg in Höhe des Schwanheimer Friedhofs erfolgen und nicht, wie in den aktuellen Plänen vorgesehen, unter der Schwanheimer Brücke. Dadurch wäre es möglich im Bereich des Schwanheimer Friedhofs den Bürgersteig bis zur Einmündung am Friedhof zu verlängern (diese Einmündung soll erhalten bleiben). Ferner könnten weitere Parkplätze für den Friedhof und für das Gewerbegebiet entstehen. Begründung: Im Rahmen der Erschließung des neuen Gewerbegebiets in Schwanheim ist beabsichtigt, die Fahrbahn im Bereich der Schwanheimer Brücke auf eine Fahrspur zu reduzieren. Um nun eine Verlängerung des Fußweges zu ermöglichen, müsste ein Teil der Fahrbahn benutzt werden, so dass nach dem Fußgängerüberweg am Schwanheimer Friedhof bereits mit der Verschränkung auf eine Fahrspur begonnen werden müsste, was aus Sicht der Ämter auch möglich ist. Mit dieser Maßnahme könnte der Weg verlängert werden, so dass Fußgänger ohne Hindernis zum Haupteingang des Friedhofs und Main gelangen könnten. Ferner könnten weitere Parkplätze für die Friedhofsbesucher und für das Gewerbegebiet entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.03.2013, OF 682/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2272 2013 1. Die Vorlage OF 682/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 756/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 756/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2013, OF 682/6 Betreff: Schwanheimer Ufer/Alter Friedhof Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg am Friedhof/Schwanheim, der entlang der Straße "Schwanheimer Ufer" verläuft, in dem Bereich von der Fußgängerampel bis zur nächsten Einmündung zu sanieren und bis zur vorgenannten Einmündung zu verlängern. Die Maßnahme sollte mit eventuell noch durchzuführenden anderen Maßnahmen abgestimmt werden, um ggf. Kosten zu sparen. Begründung: Der oben genannte Fußweg ist in einem sehr schlechten Zustand und endet derzeit vor dem Nebeneingang zum Friedhof. Anschließend folgt ein Abfahrtsstreifen bis zur Einmündung, die zum Mainufer führt. Aus Sicht des Ortsbeirates ist der Abfahrtstreifen an dieser Stelle unnötig und könnte durch die Verlängerung des Fußweges ersetzt werden. Dies würde die Erreichbarkeit des Mainufers für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich verbessern sowie eine direkte Verbindung zum Haupteingang des Friedhofs herstellen. Um jedoch Mehrfacharbeiten in diesem Bereich zu vermeiden und dementsprechend Kosten zu reduzieren, sollten die Verlängerung und Sanierung des Fußweges mit anderen Maßnahmen abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.06.2013, OF 756/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zu organisieren. 2. Die Vorlage OF 682/6 wird zurückgestellt, bis der entsprechende Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 682/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2272 2013 1. Die Vorlage OF 682/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 756/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 756/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2012, OF 447/6 Betreff: Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen! Vorgang: OM 3592/09 OBR 6; ST 22/10; OM 4975/11 OBR 6; ST 264/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 264/2012 bereits für das 1. Quartal des Jahres 2012 angekündigte Vorstellung der Umgestaltung der Rheinlandstraße, zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg, demnächst vorzunehmen. Weiterhin soll bei der Vorstellung erneut Stellung, zur Absenkung der Geschwindigkeit auf der gesamten Rheinlandstraße auf Tempo 30, genommen werden. Insbesondere soll eine Darstellung der Mehrkosten für die traffiq, die in der Stellungnahme ST 22/2010 im letzten Satz dargelegt wird, eingehend und nachvollziehbar erläutert werden. Die Vorstellung soll in Schwanheim stattfinden. Begründung: Viele Anwohner aber auch Nutzer der Rheinlandstraße in Schwanheim fragen sich, weshalb die Rheinlandstraße -unabhängig der bisher ergangenen Stellungnahmen des Magistrats- in zwei Abschnitten mit Tempo 50 beschildert ist. Der Antragsteller ist aufgrund der ergangenen Stellungnahmen nicht in der Lage dies fragenden Bürgern zu erklären. Dem Antragsteller liegt es fern eine Hinhaltetaktik des Magistrats anzunehmen, jedoch wird dies von Bürgern an denselben herangetragen. Daher scheint es notwendig, dass sich die Mühe gemacht wird, die bisherigen Begründungen in einer öffentlichen Veranstaltung -am besten vor Ort- nachvollziehbar zu diskutieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der CDU wird über die beiden Halbsätze des Tenors der Vorlage OF 447/6 in der vom Antragsteller geänderten Fassung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1382 2012 Die Vorlage OF 447/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die in der Ortsbeiratssitzung am 21. August 2012 vorgestellte Planung bezüglich der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg umzusetzen sowie den Bereich zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße ebenfalls mit Tempo 30 zu beschildern." Abstimmung: Erster Halbsatz: SPD, GRÜNE, LINKE. und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER Zweiter Halbsatz: SPD, GRÜNE, LINKE. und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2012, OF 196/5 Betreff: Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Sicherheit bei Dunkelheit für die Fußgänger und Radfahrer auf dem gemeinsamen Mainuferweg im Bereich Bürostadt zwischen Einmündung Lyoner Straße und Autobahnbrücke folgende Maßnahmen durchzuführen: - Installierung von Sichtblenden an den Leitplanken z. B. in Form von Lamellen - Markierung von reflektierenden Begrenzungsstreifen Begründung: Der gemeinsame Fuß-und Radweg ist in dem oben genannten Bereich relativ schlecht beleuchtet und befindet sich auf gleichem Höhenniveau mit dem stark befahrenden Schwanheimer Ufer. Auf Grund dessen werden die sich auf diesem Weg befindlichen Verkehrsteilnehmer sehr stark vom Autoverkehr geblendet. Es besteht ein hohes Unfallrisiko, da Fußgänger (und Radfahrer ohne Licht) von entgegenkommenden Radfahrern erst sehr spät gesehen werden. Durch die Installation eines Blendschutzes z. B. von Lamellen wie an Autobahnen üblich würde der abrupte Wechsel der Hell-Dunkelphasen gemindert. Ergänzend können zwei weiße Begrenzungslinien kostengünstig weiteren Sicherheitsgewinn bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 17.02.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 923 2012 Die Vorlage OF 196/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2011, OF 243/6 Betreff: Bunker Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Bunker auf Alt-Schwanheim in Zukunft genutzt werden kann, insbesondere, ob es möglich ist, dort eine Aufenthaltsmöglichkeit für Jugendliche einzurichten, welche ggf. auch durch einen Dritten (nicht die Stadt Frankfurt am Main) betrieben werden könnte. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde zugetragen, dass der jetzige Mieter den Mietvertrag zum Ende des Jahres 2011 gekündigt hat. Es stellt sich daher für den Ortsbeirat die Frage, welche Nutzung der Bunker auf Alt-Schwanheim erfahren könnte. Aufgrund fehlender Einrichtungen für Jugendliche in Schwanheim, würde sich eine solche an dieser Stelle anbieten, zumal an den Ortsbeirat auch Anfragen herangetragen wurden, die auf den Mangel an Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche hingewiesen haben. Hier wurde auch angedacht, den Betrieb karitativen Vereinigung zu überlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 224 2012 Die Vorlage OF 243/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2011, OF 43/6 Betreff: Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Monaten Mai bis September eines jeden Jahres, auf Anfrage jeweils einen Parkplatz auf der Straße "Alt-Schwanheim" als Fläche für Außengastronomie für solche Gastronomiebetriebe zu genehmigen, die derzeit über keine Außengastronomie verfügen. Die Genehmigung soll so ausgestaltet werden, dass eine uhrzeitliche Beschränkung enthalten ist, damit Anwohner in den Nachtstunden (22:00 bis 6:00 Uhr) nicht vom Betrieb der Außengastronomie gestört werden. Sollte gegen Auflagen, die in der Genehmigung enthalten sind, verstoßen werden, so soll die Genehmigung wieder entzogen werden. Begründung: Auf der Straße Alt-Schwanheim sind viele Gastronomiebetriebe angesiedelt und zu gleich ist sie auch Haupteinkaufstraße in Schwanheim. Besonders in der warmen Jahreszeit (Mai bis September) finden sich viele Besucher die nach Schwanheim kommen um das vielfältige Angebot zu nutzen. In dieser Zeit wollen die Menschen die Sonne und Wärme gerne im Freien verbringen. Hierzu laden vor allem Biergärten ein. Aufgrund der engen Bebauung der Straße Alt-Schwanheim können nicht alle Gastronomiebetriebe ihren Gästen eine Außengastronomie anbieten. Da dem Ortsbeirat auch die Parkplatzsituation auf der Alt-Schwanheim bekannt ist, gilt es die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abzuwägen. Aus dieser Abwägung scheint es sachgerecht, den Gastronomiebetrieben auf der Alt-Schwanheim, die derzeit über keine Außengastronomie verfügen, jeweils einen Parkplatz für derartige Zwecke in der Zeit von Mai bis September zu genehmigen. Unter Berücksichtigung des Schutzes der Anwohner soll die Genehmigung für einen Außengastronomie uhrzeitlich beschränkt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 97 2011 Die Vorlage OF 43/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2011, OF 40/6 Betreff: Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt befindliche Auffahrtsmöglichkeit für Fahrradfahrer so in Richtung Schwanheimer Ufer zu versetzten, so dass Radfahrer möglichst gerade auf den westlichen Fahrradweg (Rheinlandstraße Richtung Kreisel) auffahren können. Begründung: Derzeit befindet sich die Auffahrtsmöglichkeit auf den westli chen Fahrradweg auf Höhe der in der Fahrbahnmitte ausgewiesenen Parkplätze und zwar in Richtung Kreisel, so dass die Fahrradfahrer, die aus der Straße "Zur Frankenfurt" kommen und an der Rheinlandstraße links Richtung Kreisel abbiegen wollen, erst links in die Rheinlandstraße abbiegen müssen, um dann scharf rechts auf den Fahrradweg zu gelangen, wobei sofort wieder links bzw. rechts eingelenkt werden muss. Besonders für ältere Fahrradfahrer ist der gesamte Abbiegevorgang aufgrund der engen Kurven sehr schwierig. Es bietet sich deshalb an, diese Auffahrtsmöglichkeit so in Richtung Schwanheimer Ufer zu versetzten, so dass Fahrradfahrer im Kreuzungsbereich ohne erst linksabbiegen zu müssen, auf den Fahrradweg geführt werden. Dies würde die Gefahrenlage beim Linksabbiegen für Fahrradfahrer und Autofahrer erheblich entschärfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 95 2011 Die Vorlage OF 40/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2010, OA 1133 entstanden aus Vorlage: OF 1083/5 vom 08.06.2010 Betreff: Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur Bundesautobahn A 5 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauwerke mit den laufenden Nummern 55 und 56 (interne Bw-Nr. 43 n und 43 o) in der Weise zu sanieren, dass sie nach Möglichkeit barrierefrei gestaltet werden. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, sollte die Gestaltung auf jeden Fall stufenlos erfolgen, auch wenn die Steigung mehr als 6 Prozent betragen sollte. Begründung: In den oben genannten Rampenbauwerken sind momentan einzelne Stufen integriert, die allen Passanten, die Gegenstände mit sich führen, ob Fahrräder, Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, die Nutzung der Brücken erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Eine barrierefreie Gestaltung mittels Rampen mit 6 Prozent Steigung ist auf jeden Fall anzustreben. Sollte dies aus technischen Gründen (verfügbare Fläche) nicht möglich sein, sollte dennoch eine stufenlose Rampe realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.06.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 46 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1817 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1832 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1856 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1860 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1861 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1868 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1116 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1117 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 11. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1130 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 12. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1132 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 13. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 14. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1135 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 15. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1136 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 13. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 15. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 46, OA 1117, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1133, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115 und OA 1116 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 46, NR 1911, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115, OA 1117 und OA 1133 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1817 und NR 1832 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 46 und OA 1132 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, OA 1115, OA 1116 und OA 1130 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Schenk (M 46 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, NR 1911, OA 1115, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 46: Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Baumgärtner Nein Stadtverordnete Becker Nein Stadtverordnete Dr. von Beckh Nein Stadtverordnete Bender Ja Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordneter Bührmann Ja Stadtverordnete Burkert Ja Stadtverordnete Ursula Busch Nein Stadtverordneter Hans Busch Nein Stadtverordneter Cunitz Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David fehlt Stadtverordnete Demaria Ja Stadtverordneter Diehl Ja Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dürr fehlt Stadtverordnete Enzmann Nein Stadtverordneter Feldmann Nein Stadtverordnete Feldmayer Ja Stadtverordneter Fey Nein Stadtverordneter Dr. Galanos Ja Stadtverordnete Gauls Ja Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Dr. Hambrock Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordnete Prinzessin von Hannover Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordneter Heumann Ja Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Holtz fehlt Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordnete Köremezli-Erkiner Nein Stadtverordnete Krauße Ja Stadtverordneter Krebs fehlt Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer fehlt Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordnete Dr. Lehr Ja Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Mack Nein Stadtverordneter Majer Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordneter Mertens Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling fehlt Stadtverordneter Paris Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pürsün Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Rätzke Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordnete Reifschneider-Groß Ja Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordnete Rinn Ja Stadtverordnete Sautner Nein Stadtverordneter Schenk Ja Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Schneeweis Ja Stadtverordneter Schneider Ja Stadtverordneter Scholz Ja Stadtverordnete Seitz Nein Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf fehlt Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Viehl Nein Stadtverordnete Volpp Nein Stadtverordneter Vowinckel Ja Stadtverordneter Wagner Ja Stadtverordneter Stefan Freiherr von Wangenheim Ja Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Weißbach Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordneter Yüksel Nein Stadtverordneter Zarcadas fehlt Stadtverordneter Zieran fehlt 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. a) Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. 18. a) Die Vorlage NR 1879 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Schenk gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen Stv. Schenk (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und Stv. Schenk (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 18. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); Stv. Schenk (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8335, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.08.2009, OA 948 entstanden aus Vorlage: OF 1260/6 vom 23.08.2009 Betreff: Vermarktung des Grundstücks Alt-Schwanheim 2, Gemarkung Schwanheim, Flur 1, Flurstück 158/10, durch die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH (BKRZ) Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 133 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) mit der in der Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2009, ST 1014, dargestellten Absicht zu beauftragen, um überprüfen zu lassen, ob ein Seniorentreff eingerichtet werden kann. 2. Weitergehend soll die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) die Einrichtung eines Jugendtreffs überprüfen. Begründung: Mit der Vorlage M 133 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Verkauf des Grundstücks Alt-Schwanheim 2 (Freiwillige Feuerwehr Schwanheim) zu beschließen. In der Stellungnahme ST 1014 vom 15.07.2009 zur Vorlage OM 3168 vom 21.04.2009 wird dargelegt, dass durch die ABG Holding überprüft werden soll, inwieweit die Forderungen des Ortsbeirates umgesetzt werden können. Aus den hier dargelegten Gründen ist die M 133 zurückzustellen, bis die Berichte vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 133 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2010, ST 114 Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2010, ST 948 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 202 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 26.08.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 07.09.2009, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2009, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 34. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.10.2009, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 948 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.10.2009, TO I, TOP 32 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlage M 133 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler, gegen die Stimmen von SPD, LINKE. und FAG, abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 948 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 948); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 133 und OA 948 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 133 = Ablehnung, OA 948 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.10.2009, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 948 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 948) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 40. Sitzung der KAV am 26.10.2009, TO II, TOP 135 Beschluss: Der Vorlage OA 948 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 6689, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 § 6905, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2009 Aktenzeichen: 23 20
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2021, OF 273/6 Betreff: Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken Vorgang: OM 369/21 OBR 6; ST 1973/21 Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zunehmend von Wohnmobilen und Wohnwagen dauerhaft, sowie von LKW und Lieferfahrzeugen ab Nachmittag bis in den Morgen beparkt. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Auf dem Abschnitt verkehrenden zwei Buslinien, die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Busse selber oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zu prüfen das Parken auf der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zu beschränken. Lösungen könnten ein absolutes Halteverbot auf den genannten ca. 300 Metern oder ein Markieren einzelner Parkplätze sein, zwischen denen genügend Raum zum Ausweichen bleibt. Diese müssen so bemessen sein, dass auch die Linienbusse problemlos ausweichen können und in ausreichender Entfernung von den Seitenstraßen markiert sein. Zur Unterstützung wäre bei dieser Lösung eine Beschilderung "Parken in markierten Flächen erlaubt" sinnvoll. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits gebeten, Parken von LKW in dem Gebiet durch Kontrollen zu unterbinden. Der ST 1973 vom 25.10.2021 ist zu entnehmen, dass Kontrollen mit minderer Priorität oder gar nicht durchgeführt werden. Daher sind andere Lösungen zu finden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2022, OF 315/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 369 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1973 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1311 2022 1. Die Vorlage OF 273/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 315/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 315/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2021, OF 274/6 Betreff: Zugesagte Verlegung der Bushaltestelle "Mauritiusstraße" realisieren Vorgang: V 1526/15 OBR 6; ST 354/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die, bereits am 19.02.2016 in der ST 354 zugesagte Verlegung der Bushaltestelle in Schwanheim, nun endlich umgesetzt wird. Begründung: Der Magistrat hatte in seiner o. g. Stellungnahme, der vom Ortsbeirat beantragten Umlegung der Bushaltestelle "Mauritiusstraße", vorbehaltlos zugestimmt. Nun sind bald 6 Jahre erfolglos vergangen, obwohl der Magistrat die Verlegung zum nächsten Fahrplanwechsel zugesagt hatte. Da in der Stellungnahme auch erwähnt wurde, dass die Umsetzung keines großen Aufwands bedürfe, bleibt die lange Untätigkeit allerdings unverständlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.12.2015, V 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 354 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1312 2022 Die Vorlage OF 274/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 225/6 Betreff: Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße Gäste des relativ neuen Imbisses "Schwanheimer Grillstation", Rheinlandstraße 3 parken ihre PKW, Transporter, teilweise sogar LKW mit einem Teil des Fahrzeugs auf einem Grünstreifen, mit dem anderen Teil auf der Fahrbahn. Der ehemalige Grünstreifen ist durch diese permanente Fehlnutzung bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört, die Wurzeln der Bäume beschädigt und der Boden verdichtet. Ebenso sind Bordsteine und Einfassungen beschädigt. Die Situation befindet sich am östlichen Zubringer zur Schnellstraße Schwanheimer Ufer. Die Fahrspuren sind mit Zeichen 297 StVO (Richtungspfeile) markiert (s. Foto unten). Diese Markierung impliziert ein absolutes Halteverbot. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um das Parken und die damit verbundenen Beschädigungen an Grünfläche und Bäumen zu unterbinden. Dies kann durch Poller oder Findlinge geschehen. Ggf. auch durch Baumschutzbügel, wobei diese womöglich die Bäume, jedoch nicht die Fläche schützen würden. Geeignete Flächen- und Baumpflegemaßnahmen sind anschließend durchzuführen. Begründung: Das permanente Parken auf dieser Fläche hat diese sowie die Bäume bereits stark geschädigt. Um die Bäume retten zu können, sind o.g. Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren besteht an dieser Stelle absolutes Halteverbot, das widerrechtliche Parken führt zu gefährlichen Verkehrssituationen beim Auffahren auf die Schnellstraße, durch Ausweichmanöver in die linke Fahrspur. Quelle: privates Foto Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1085 2021 Die Vorlage OF 225/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2021, OF 191/6 Betreff: Schwanheim: Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie die illegalen Müllablagerungen (auch Bauschutt) unter der Schwanheimer Brücke verhindert werden können. Der Bereich zwischen der Straße Schwanheimer Ufer und Parkplatz ́" Alter Schwanheimer Friedhof" ist zwar umzäunt, aber es gibt viele offene Stellen und das vorhandene Tor ist nicht abschließbar und steht immer offen. Begründung: Neben Bauschutt findet man auch Matratzen und sonstige Überbleibsel von illegalen Übernachtungen, die unter anderem Ratten anziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 871 2021 Die Vorlage OF 191/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2021, OF 190/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohner*innen in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird; 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet wird 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben dem Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbefahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die grade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutzsoll so ausgeführt werden, wie er an der B807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben, muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bild 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen. Zum einen, weil ca. 150m hinter der Kreuzung Geisenheimerstraße/Ufer Straße sich seit ca. zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B807 ist in den 1970er Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 190/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 870 2021 Die Vorlage OF 190/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. und 3. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 52/6 Betreff: Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile Vorgang: OA 548/20 OBR 6; ST 163/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Stadtteil Schwanheim inklusive Goldstein in das bereits in Auftrag gegebene Radverkehrskonzept für die westlichen und südlichen Stadtteile mit aufzunehmen. Begründung: Mit ST 163 vom 04.02.2021 teilt der Magistrat mit, dass im September 2020 die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die westlichen Stadtteile Sossenheim, Nied, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen ausgeschrieben wurde, es heißt: "Der Auftrag umfasst eine Bestandsaufnahme, die Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes sowie die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen. Dieses Radverkehrskonzept wird als wesentliche Grundlage zur weiteren Qualifizierung des Radverkehrsnetzes in den westlichen Stadtteilen dienen." Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dieser Auftrag offenbar um die südlichen Stadtteile erweitert, so dass im Radfahrportal der Stadt Frankfurt mit Meldung vom 03.03.2021 zusätzlich die Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen genannt werden. Damit sind alle westlichen und südlichen Stadtteile in das zu erstellende Konzept inkludiert, mit Ausnahme von Schwanheim. Dies trifft bei den Schwanheimer Bürgern auf Unverständnis, da auch in diesem Stadtteil Potenziale für Verbesserungen im Radverkehrsnetz bestehen. Neben Verbesserungsmöglichkeiten in der Rheinlandstraße sowie der Martinskirch-/Mauritiusstraße stellt die Schnellstraße am Mainufer ein erhebliches Hindernis zur Nutzung des prinzipiell als Fahrrad-Verbindungs-Achse der südlichen Stadtteile gut geeigneten Mainuferwegs dar, für dessen Verbindung zum Stadtteil Lösungen zu erarbeiten wären. Neben möglichen Einzelmaßnahmen ist die Einbindung Schwanheim schon alleine wegen der angestrebten Durchgängigkeit und Qualität von stadtteilübergreifenden Radverbindungen sinnvoll. Ein Aussparen des Stadtteils Schwanheim/Goldstein, während alle umliegenden Stadtteile bearbeitet werden erscheint wenig sinnvoll. Aus der Beschreibung des vom Magistrat vergebenen Auftrags geht hervor, dass die Sicherheit an Knotenpunkten und dadurch insgesamt die Attraktivität des Radfahrens im Frankfurter Süden und Westen zu verbessern sei und bessere Anbindungen zu benachbarten Stadtteilen realisiert werden sollen. Im Westen und Süden Frankfurts bestünden leider noch erhebliche Lücken und Schwachstellen im Radwegenetz. Diesem Nachholbedarf soll konzeptionell begegnet werden. Diesen Ansatz begrüßt der Ortsbeirat grundsätzlich und unterstützt ihn. Gleichzeitig ist damit aber auch die Begründung gegeben, alle Stadtteile des Frankfurter Westens und Südens einzubinden, ohne einzelne außen vor zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 548 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 163 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 148 2021 Die Vorlage OF 52/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 50/6 Betreff: Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zum Beginn der Sommerferien einen fehlenden Zebrastreifen im Bereich der Auffahrt Schwanheim zur B 40 (stadtauswärts) zu ergänzen und eine Beschilderung anzubringen, die darauf hinweist, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Desweiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h eingeführt und die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden kann, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Begründung: In dem in der Anlage gekennzeichneten Bereich sind alle Spuren der Ausfahrt Schwanheim von der B 40 durch Zebrastreifen gesichert. Nur die Fahrspur, die auf die B40 führt ist nicht entsprechend gesichert. Das ist nicht nachvollziehbar, weil die Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen durch vorhandenen Zebrastreifen sicher auf eine Verkehrsinsel geführt werden, von der es dann kein sicheres Weiterkommen gibt. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich dieser Überweg nach einer Kurve befindet und die Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen hier besonderen Gefahren ausgesetzt sind, nicht nachvollziehbar. Daher muss durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Es ist Betracht zu ziehen, vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h einzuführen. Außerdem ist zu erwägen, ob nicht die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden sollte, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Dieser Bereich wird intensiv durch Ausflügler*innen mit Kindern am Wochenende benutzt, weil der Überweg in das beliebte Schwanheimer Unterfeld führt. Es besteht mithin dringender Handlungsbedarf. Quelle: Google Maps Luftaufnahme des Kreuzungsbereiches Schwanheimer Ufer/Höchster Weg/Auffahrt B40 - der rote Kreis kennzeichnet das Fehlen eines Zebrastreifens. Vor der Kurve sind folgende Schilder zu montieren: Zeichen 101-11 Zusatzzeichen 1000-11 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 147 2021 Die Vorlage OF 50/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 13/6 Betreff: Schwanheim: Ausbesserung der Straße Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zum 15.06.2021 zu berichten, bis wann die Straße Alt Schwanheim auf der Höhe der Hausnummer 33 saniert wird. Begründung: Die Straße ist mit Betonsteinen gepflastert. In genannten Bereich beschreibt die Straße eine leichte Rechtskurve, sodass die quadratischen Betonsteine nicht bündig verlegt worden sind. Offenbar sind die Steine in der Folge unterspült worden, sodass sie nunmehr nicht mehr fest verankert sind. Beim Überfahren des Straßenbelages kommt es zu Klappergeräuschen, die zusätzlich lärmbelästigend sind. Außerdem ist zu befürchten, dass die Straße einen weiteren Schaden nimmt, wenn nicht gehandelt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 28 2021 Die Vorlage OF 13/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2020, OF 1425/6 Betreff: Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen Gemeinde Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt das ehemalige Schwesternhaus Am Abtshof , das öffentlich auf dem Immobilienmarkt angebotene denkmalgeschützte Haus, in Schwanheim erwerben kann. Das Haus ist vor über 300 Jahren als Gemeindekirche gebaut worden und wird zu Zeit von der kath. Gemeinde St. Mauritius als Kindergarten genutzt. Außerdem werden wöchentliche Gottesdienste in der renovierten Kapelle abgehalten. Die Gemeindemitglieder befürchten, daß das Gebäude durch private Nutzung für die Schwanheimer Bevölkerung verloren geht. Begründung: Nach dem Verkauf soll die Kita in einem Container auf der viel benutzten Pfarrwiese bis zu einem Neubau auf dem Pfarrgelände untergebracht werden. Außerdem hat Schwanheim kein Seniorenbegegnungsort und kein Jugendhaus. Das Gebäude würde sich für eine öffentliche Nutzung anbieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6905 2020 Die Vorlage OF 1425/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1376/6 Betreff: Schwanheim: Poller Eifelstraße 14 Vorgang: OM 5247/19 OBR 6; ST 285/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Poller, die Ende März in der Eifelstraße Höhe Hausnummer 14 auf eine Sperrfläche gesetzt wurden, etwas in Richtung des Bürgersteigs zu versetzen, um zu erreichen, dass die mit Fotos dokumentierten und in der Begründung geschilderten Probleme möglichst nicht mehr auftreten. Außerdem wäre zu prüfen, ob es eventuell sinnvoll erscheint, auf der anderen Straßenseite nah am Bürgersteig ebenfalls Poller zu installieren, damit dort das illegale Parken verhindert und die Durchfahrmöglichkeit für den Bus gewährleistet bleibt. Begründung: Auf der fraglichen Sperrfläche wird oft illegal geparkt, was die Sicht auf den Zebrastreifen behindert. Früher waren dort Warnbaken aufgestellt, die aber im Zuge der Erneuerung des Fahrbahnbelags entfernt wurden. Der Ortsbeirat bat in seiner OM 5247 vom 22. 10. 2019, diese wieder aufzustellen, was der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 285 vom 17. 2. 2020 auch zusagte. Tatsächlich wurden dann Ende März die besagten Poller aufgestellt. Soweit, so gut. Leider stehen die neuen Poller aber weiter im Straßenraum als früher die Warnbaken. Dies führt zu folgenden Problemen: Manche Autos passen zwischen Poller und Gehweg und werden entsprechend auf der Sperrfläche abgestellt. Dies beeinträchtigt die Sicht auf den Zebrastreifen erheblich und sollte durch das Aufstellen der Poller ja eigentlich verhindert werden. Würden die Poller ein Stück Richtung Bürgersteig versetzt - so standen früher auch die Warnbaken - so wäre es nicht mehr möglich, ein Auto noch zwischen Poller und Laternenpfahl zu quetschen. Anlage 1 (ca. 126 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5247 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 285 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6783 2020 Die Vorlage OF 1376/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1719/5 Betreff: Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zeitgleich mit der Errichtung des barrierefreien Überwegs vom Mainufer zur Lyoner Straße auch das Schwanheimer Ufer stadteinwärts bis zur Niederräder Brücke so umzugestalten, dass Radfahrende die etwa 150 Meter lange Strecke vom künftigen Überweg bis zur Niederräder Brücke gefahrlos benutzen können. Begründung: Eigentlich darf der Radverkehr schon jetzt zumindest stadteinwärts auf dem Schwanheimer und Niederräder Ufer die Fahrbahn benutzen. Das tut sich aber fast niemand an, weil die Belästigung und Gefährdung durch den Kraftfahrzeugverkehr unerträglich wäre. Wenn jedoch der barrierefrei Überweg geschaffen wird, ist es für Radfahrende attraktiv, die Strecke bis zur Niederräder Brücke oder zur Weiterfahrt in die Schwanheimer Straße auf dem Schwanheimer Ufer zurückzulegen. Ein Umbau erscheint nicht erforderlich. Die Fahrbahn ist breit genug und müsste nur geeignet ummarkiert werden. An der Auffahrt zur Niederräder Brücke ist der Bordstein abzusenken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6394 2020 Die Vorlage OF 1719/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1232/6 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Straßenverkehrs- behörde in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, dass in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgebracht wird. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen Hegarstraße und Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab Lönsweg und Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen Gerolsteiner Straße und Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen Schwarzbachstraße und Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen bei denen das Tempo- 30- Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo- 30- Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5813 2020 Die Vorlage OF 1232/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1196/6 Betreff: Goldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern Zwischen Main und Schwanheimer Uferstraße erstreckt sich von der Autobahnbrücke bis zur Staustufe eine große Wiese. Ein Streifen dieser Wiese wurde vor zwei Jahren bereits mit Bäumen bepflanzt. Es handelt sich um eine Ausgleichsmaßnahme für an anderer Stelle entstandenen Schaden an der Natur. Bei der Pflanzung handelt es sich um Bäume, die typisch sind für einen Auwald. Damit werden besonders viele "Ausgleichspunkte" erzielt, weil so ein selten gewordener Lebensraum neu geschaffen werden soll. Angesichts der Klimakrise und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, im Rahmen einer "Klimaallianz" nun verstärkt Maßnahmen gegen den Klimawandel zu unternehmen, bietet sich hier die Möglichkeit, durch das Pflanzen weiterer Bäume auf dieser Wiese sowohl etwas für die CO2-Bilanz zu unternehmen als auch das Stadtklima im Sommer zu verbessern, denn Bäume kühlen immer besser als eine im Sommer oft trockene Wiese. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Auwaldstreifen entlang der Schwanheimer Uferstraße durch Pflanzung weiterer Bäume deutlich zu verbreitern. Begründung: Bäume speichern Kohlenstoff und ziehen damit Kohlendioxid aus der Luft. Ökologisch wäre ein breiterer Auwald in diesem Bereich allemal sinnvoller als der bisher gepflanzte schmale Streifen. Längerfristig würde für die Anwohner*innen aus Goldstein wie auch aus Griesheim ein neues Erholungsgebiet entstehen, wo man auch im Sommer im Schatten laufen kann. Das wird in Zukunft immer wichtiger werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5688 2020 Die Vorlage OF 1196/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2019, OF 1424/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder Ufer und bestenfalls am Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5 die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straße Niederräder Ufer trennt den Stadtteil Niederrad von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig wird die genannte Straße von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und dem Lyoner Quartier (Bürostadt) Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1424/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2019, OF 1121/6 Betreff: Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fußgängersicherheit am Zebrastreifen Eifelstraße / Ecke Schwarzbachstraße wieder so zu gewährleisten, wie sie vor der Erneuerung des Fahrbahnbelages herrschte. Begründung: Die vorher vor dem Übergang platzierten Warnbaken (siehe Anlage) verhinderten das sichtbehindernde Parken von PKW direkt am Zebrastreifen - nun stehen verbotenerweise Autos auch außerhalb der markierten Parkfläche. Dieser Fußgängerüberweg gehört außerdem zum Schulweg zur August-Gräser-Schule. Anlage Anlage 1 (ca. 251 KB) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5247 2019 Die Vorlage OF 1121/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2019, OF 1095/6 Betreff: Schwanheim: Schrimpegasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Einbahnstraßen-Regelung in der Schrimpegasse gedreht werden kann. Begründung: Die Anwohner beklagen sich, dass viele Autofahrer, kommend von der Straße Alt Schwanheim, in den Abendstunden die Schrimpegasse auf der Suche nach Parkplätzen über Gebühr befahren. Von der Drehung der Einbahnstraßen Regelung erhoffen sich die Anwohner eine wirksame Beruhigung und eine Verbesserung der Wohnqualität. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5041 2019 Die Vorlage OF 1095/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2019, OF 972/6 Betreff: Schwanheim: Ortstermin in der Straße Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Straßenverkehrsamtes, der Mainova, sowie mit der Kinderbeauftragten Schwanheim, dem Stadtbezirksvorsteher Schwanheim, und Mitgliedern des Ortsbeirates 6 durchzuführen. Der Ortstermin soll Klarheit schaffen 1. wie der Übergang für Fußgänger auf der Straße Alt-Schwanheim in Höhe der Schwarzbachstraße sicherer gestaltet werden kann. 2. wie und wann der desolate Zustand der Straße Alt-Schwanheim geändert wird sowie die Raserei und der zunehmende Durchgangsverkehr durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden kann. Begründung: Zu 1: durch regelmäßige Falschparker wird die Sicht speziell für Kinder beim Queren der Straße erheblich eingeschränkt und es kam schon zu gefährlichen Situationen. Zu 2: die Instandsetzung der Straße Alt-Schwanheim wird schon seit Jahren immer wieder verschoben, da sich offensichtlich das Amt für Straßenbau und Erschließung und die Versorgungsgesellschaft Mainova nicht abstimmen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.03.2019, OF 959/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4472 2019 1. Die Vorlage OF 959/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Straße Alt-Schwanheim in Höhe der Schwarzbachstraße stattgefunden hat (vgl. OM 4472/19 OBR 6). 2. Die Vorlage OF 972/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 959/6 Betreff: Schwanheim: Fußgängerüberweg in der Straße Alt-Schwanheim sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg auf der Straße "Alt Schwanheim" in Höhe der Schwarzbachapotheke durch geeignete Maßnahmen, die das sichtbehindernde Zuparken verhindern, sicherer zu machen. Begründung: Die Problematik wurde durch eine besorgte Mutter an die Kinderbeauftragte heran getragen. Eigene Beobachtungen untermauern die Aussage, dass an dieser Stelle oft Autos, deren Halter*innen wohl meist die nahe gelegene Bankfiliale oder die Apotheke aufsuchen, verkehrsregelwidrig und sichtbehindernd abgestellt werden. Als Maßnahme könnte das Aufstellen von Pollern oder Fahrradbügeln geeignet sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.03.2019, OF 972/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4472 2019 1. Die Vorlage OF 959/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Straße Alt-Schwanheim in Höhe der Schwarzbachstraße stattgefunden hat (vgl. OM 4472/19 OBR 6). 2. Die Vorlage OF 972/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 959/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 954/6 Betreff: Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und praktikabel erscheint, eine Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim einzurichten. Die Route könnte folgendermaßen verlaufen: Vom Höchster Bahnhof über Leunabrücke und B 40 nach Schwanheim, dann analog zur Linie 62 ( Geisenheimer Straße, Rheinlandstraße, Martinskirchstraße und Mauritiusstraße) und wieder zurück. Begründung: Der Vorschlag wurde aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat heran getragen. Er scheint tatsächlich geeignet, eine Verbindung zwischen Schwanheim und Höchst herzustellen, die deutlich kürzere Fahrzeiten mit sich bringen würde als die bestehende Verbindung über die Linie 51. Damit wäre Schwanheim wesentlich besser an Höchst, aber auch an das überregionale S-Bahn-Netz angebunden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4467 2019 Die Vorlage OF 954/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 907/6 Betreff: Schwanheim: Straße Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Schwanheimer Haupteinkaufstrasse "Alt Schwanheim" nach nun ca. 40 Jahren zu sanieren. Der Verbundstein-Fahrbelag ist durch viele Aufbrüche in sehr schlechten Zustand und extrem uneben. Begründung: Nach Regenfällen bleibt das Wasser lange in großen Pfützen stehen und verursacht durch vorbeifahrende Autos regelmäßig kleinere und größere Verschmutzungen an den Kleidungsstücken von Fußgängern. Durch Wasserrohrbrüche kommt es ebenfalls immer wieder zu Behinderungen des Verkehres. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4118 2019 Die Vorlage OF 907/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 908/6 Betreff: Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Unterbindung der Einfahrt von Pkw's von der Straße Alt-Schwanheim kommend in die Schwarzbachstraße verkehrstechnisch am besten umgesetzt werden könnte. Begründung: Viele Autofahrer, die von Osten in die Straße Alt-Schwanheim einfahren, finden in dieser Straße oft keine Parkmöglichkeit. So nutzen viele die Abbiegung in die Schwarzbachstraße um dann dort verbotenerweise zu parken. Diese führt oftmals dazu, dass die Schwarzbachstraße beidseitig derart zugeparkt ist, dass Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen und Fußgänger in Straßenmitte laufen müssen. Dies sollte Anlass sein, eine geänderte Verkehrsführung an dieser Stelle anzugehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1126 2019 Die Vorlage OF 908/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 909/6 Betreff: Fahrradbügel in der Hainbuchenstraße am Schwanheimer Kaisergässchen aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge dafür sorgen, dass links neben der Hauseinfahrt der Hainbuchenstraße 19 kurz vor dem Kaisergässchen in Schwanheim zwei schräg zur Fahrbahn stehende Fahrradbügel aufgestellt werden. Begründung: Immer wieder behindern Falschparker an dieser Stelle den Durchgang zum und aus dem Kaisergässchen. Fahrradbügel sind von der Stadt grundsätzlich eine gewünschte Maßnahme um Falschparken zu beenden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4119 2019 Die Vorlage OF 909/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 826/6 Betreff: Bushaltestelle am "Schwanheimer Hochhaus" in der Rheinlandstraße 14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob am "Schwanheimer Hochhaus" Rheinlandstraße 14 eine Haltestelle für die Buslinie 78 eingerichtet werden kann. Begründung: Die Einrichtung einer Haltestelle für die Linie 78 ist deshalb notwendig, da in diesem Hochhaus sehr viele Senioren/innen und mobilitätseingeschränkte Menschen wohnen, die, wenn sie denn aus Richtung Sachsenhausen mit der Linie 78 kommen, eine weite Laufstrecke bewältigen müssen. Für viele dieser Menschen ist der Weg von den Haltestellen Zur Frankenfurt oder Martinskirchstraße Ecke Alt Schwanheim zu lang. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3794 2018 Die Vorlage OF 826/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2018, OF 674/6 Betreff: Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Schwarzbachstraße ab Alt Schwanheim in Richtung Schrimpegasse mit Pollern so zu verengen, dass trotz beidseitigem Halteverbot das widerrechtliche Parken nicht mehr möglich ist. Begründung: Weder die Müllabfuhr noch Rettungsfahrzeuge können bei widerrechtlichem Parken in die Schrimpegasse gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3102 2018 Die Vorlage OF 674/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2018, OF 427/3 Betreff: Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel Nach der Vorstellung und Erläuterung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel im Ortsbeirat 3 wird der Magistrat, vertreten durch das Planungsamt, gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Schließen die Ergebnisse des Gutachtens eine Bebauung des Innovationsviertels in Gänze oder in Teilen aus? - Wenn nein, welcher zusätzliche Aufwand für die Entwicklung des Gebietes wird wegen des Gutachtens erforderlich werden. - Wer trägt den Aufwand, die Stadt oder der Investor? - In welchem Umfang sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich? - Können diese Ausgleichsmaßnahmen im Nordend erfolgen oder zumindest in der Nähe? Begründung: Das Gutachten stellt fest, dass es ich um ein schützenswerten Bereich handelt. Die Auswertung zeigt ein starkes Stück Natur, dass Lebensraum für viele und zum Teil seltene Tier- und Pflanzenarten bietet. Das Gutachten verweist auf einen hohen Strukturreichtum: "Bemerkenswert ist auch die große Zahl an alten Bäumen." und: "Bemerkenswert ist das große, zusammenhängende Gartengebiet im Norden mit seinem hohen Baumanteil." Selbst wenn in der Bewertung daraus kein absoluter Schutz resultiert, drängt sich die Frage auf, ob dieser Naturraum in der Summe seiner Einzelaspekte nicht doch in Gänze erhalten bleiben soll. Eine Entwicklung und Bebauung des Gebietes wird aber nach der Rechtslage in jedem Fall eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen erforderlich machen. Diese sind so früh wie möglich zu benennen und in den offenen Planungsprozess einzubringen. Ausgleiche, die beispielsweise am Schwanheimer Ufer oder in Fechenheim stattfinden, wären ein ungenügender Ersatz für Flächen, die im stark verdichteten Nordend verloren gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 427/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 829 2018 Die Vorlage OF 427/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die fünfte Frage wie folgt geändert wird: "Wo werden die Ausgleichsmaßnahmen im Nordend erfolgen?" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2018, OF 596/6 Betreff: Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer Brückenhäuschen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Treppenabgang vom alten Brückenhäuschen am Ende der Eifelstraße zum darunterliegenden Fuß- und Radweg zu sanieren. Begründung: Der Treppenabgang, der aus Sandstein und Basaltstein-Pflaster besteht, ist in einem maroden Zustand. Dieser wird häufig von Fußgängern benutzt um an den südlich der Mainuferstraße gelegenen Fuß - und Radweg zu gelangen. Dabei kam es schon zu Stürzen, die bisher noch glimpflich verliefen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2765 2018 Die Vorlage OF 596/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2017, OF 436/6 Betreff: Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen Vorgang: OM 1095/17 OBR 6; ST 842/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem unbenannten Verbindungsweg (bald Kaisergässchen), zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse, einen Pfosten zu setzen oder eine sonstige geeignete Maßnahme zu ergreifen, um das Falschparken zu beenden. Begründung: Mit der Stellungnahme 842 aus dem Jahr 2017 wird vom Magistrat abgelehnt eine Sperrfläche an o. g. Stelle einzurichten, obwohl diese vor der Grundsanierung bereits einmal vorhanden war. Der Magistrat führt dazu aus: "Bei der Hainbuchenstraße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Hier ist Parken nur in markierten Flächen zulässig. Der angesprochene Weg stößt zwischen zwei privaten Grundstückszufahrten auf die Hainbuchenstraße. Parkende Kraftfahrzeuge behindern hier zudem die Einfahrten. Die Markierung einer "Sperrfläche" suggeriert den Fahrzeugführenden, dass an Stellen ohne eine "Sperrfläche" geparkt werden darf. Dies würde zur Verwirrung führen. Bei der geschilderten Problematik handelt es sich um bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegen gewirkt werden kann. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden." Trotz der schriftlichen Ablehnung des Magistrats kommt es weiterhin zu diesem Fehlverhalten, welches bspw. durch das Setzen eines Pfostens abgestellt würde. Der Magistrat macht aber auch keine anderen Vorschläge das Problem zu lösen. Deshalb sollte der Magistrat dem weiterhin vorhandenen Begehren nachkommen oder eine andere geeignete Maßnahme umsetzen, wenn schon keine Sperrfläche mehr eingerichtet werden kann (eigentlich das mildeste Mittel). Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass derartige Probleme immer durch bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmern ausgelöst werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1095 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 842 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1913 2017 Die Vorlage OF 436/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2017, OF 413/6 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Schwarzbachstraße für Rollstuhl-, Rollatorfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen verbessert werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung kommt vermehrt der Wunsch, dass die Schwarzbachstraße, die eine der Haupt-Zugangsstraßen zum Zentrum von Schwanheim ist, begehbarer wird. Auf dem derzeitigen Kopfsteinpflaster ist es nahezu unmöglich für Rollstuhl-, Rolladorfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen zu laufen. Im Besonderen bei Nässe und Schneefall ist die Straße in diesem Bereich nahezu unpassierbar. Um das Zentrum "Alt Schwanheim" zu erreichen, müssen weite Umwege in Kauf genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 479 2017 Die Vorlage OF 413/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2017, OF 368/6 Betreff: Schwanheim: Fahrradbügel in der Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Mauritiusstraße/ Geisenheimer Straße in der Nähe der Bushaltestelle einige Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Es werden täglich von Benutzer der Buslinie 51 die eigenen Fahrräder an den Maschenzaun des Anliegers angeschlossen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1520 2017 Die Vorlage OF 368/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 372/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Gründe für die neuerliche Verzögerung? Vorgang: V 103/16 OBR 6; ST 1630/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei den zuständigen Stellen (u.a. Hessen Mobil) in Erfahrung zu bringen, warum in der Herbstpflanzungssaison 2016/2017 immer noch nicht damit begonnen wurde, den Auwald am Schwanheimer und Goldsteiner Mainufer anzupflanzen, welche Gründe für die Verzögerung verantwortlich sind und wann die Pflanzung nun erfolgen wird. Begründung: 20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen. Die Bepflanzung war ursprünglich bereits für den Winter 2015/2016 angekündigt. Auf Nachfrage des Antragstellers antwortete der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1630 vom 25.11.2016: "Die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern erfolgt nunmehr in der Herbstpflanzungssaison 2016/2017." Diese Periode ist nun auch wieder verstrichen, ohne dass von Anpflanzungen etwas zu sehen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 103 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1630 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 431 2017 Die Vorlage OF 372/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 14.02.2017, OI 7 entstanden aus Vorlage: OF 316/6 vom 25.01.2017 Betreff: Schwanheim: Verbindungsweg zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse benennen Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Verbindungsweg zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse in "Kaisergässchen" zu benennen. Die Benennung erfolgt auf Anregung des Haus- und Grundbesitzervereins Schwanheim e. V. Der Name "Kaisergässchen" wird in Schwanheim seit Jahrzehnten für diesen unbenannten Verbindungsweg benutzt. Er leitet sich von einem dort Anfang des 20. Jahrhunderts ansässigen Kolonialwarengeschäft Kaiser ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 22.02.2017
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 318/6 Betreff: Erneuerung der Informationstafel am Schwanheimer Brückenhäuschen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Informationstafel am Schwanheimer Brückenhäuschen in der Eifelstraße aufgrund von Verwitterung zu erneuern. Begründung: Aufgrund von Verwitterung sind die Inhalte auf der Informationstafel unleserlich. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1248 2017 Die Vorlage OF 318/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 319/6 Betreff: Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens Vorgang: OA 868/09 OBR 6; B 726/09; B 62/10 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens in der Eifelstraße möglich ist und die Kosten dafür mitzuteilen. Begründung: Das Landesamt für Denkmalpflege in Hessen hat das historische Brückenhäuschen von 1907 als Kulturdenkmal ausgewiesen (siehe Bericht des Magistrats vom 01.02.2010, B62). Das Schwanheimer Brückenhaus gilt als ein Wahrzeichen Schwanheims. Das Hervorheben des Brückenhäuschens fördert das Identitätsbewusstsein und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Zudem erfolgt eine optische Steigerung des Kulturdenkmals. Die Illumination des öffentlichen Raumes ist in der Stadt Frankfurt ein wichtiges Thema und ist in einem Beleuchtungskonzept des Stadtplanungsamtes für bereits drei Projekte zusammengefasst (Stadtraum Frankfurt, Galluswarte, Höchster Mainufer). Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.04.2009, OA 868 Bericht des Magistrats vom 28.08.2009, B 726 Bericht des Magistrats vom 01.02.2010, B 62 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 341 2017 Die Vorlage OF 319/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 316/6 Betreff: Schwanheim: Verbindungsweg zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse benennen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den Verbindungsweg zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse in "Kaisergässchen"zu benennen. Begründung: Die Antrag erfolgt auf Anregung des Haus- und Grundbesitzer-Vereins Schwanheim e.V. Der Name " Kaisergässchen" wird in Schwanheim seit Jahrzehnten für diesen unbenannten Verbindungsweg benutzt. Der Name " Kaisergässchen" leitet sich ab von einem dort Anfang des 20. Jahrhunderts ansässigen Kolonialwarengeschäfts Kaiser. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Initiative OI 7 2017 Die Vorlage OF 316/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2016, OF 291/6 Betreff: Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem unbenannten Verbindungsweg, zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse, eine Sperrfläche aufzubringen. Begründung: Ohne die Sperrfläche wird der Verbindungsweg immer wieder mit Fahrzeugen zugestellt. Im Rahmen einer Grunderneuerung wurde die vorhandene Sperrfläche nicht mehr eingerichtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1095 2017 Die Vorlage OF 291/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 250/6 Betreff: Umrüstungsprogramm für die Gaslaternen nicht abbremsen 500 der insgesamt mehr als 5000 noch vorhandenen Gaslaternen sollen jedes Jahr durch strombetriebene Leuchten ersetzt werden. So hatte es das Stadtparlament beschlossen. Doch nun stockt der Umbau. Dabei funktionieren die alten Leuchten immer schlechter. In der Presse wird berichtet, dass in der Eifelstraße in Schwanheim nur noch jede zweite Lampe leuchten würde. Das Höchster Kreisblatt schreibt, dass statt der bis zum jetzigen Zeitpunkt geplanten 1138 Gaslaternen in Frankfurt nur 334 Laternen ersetzt worden seien. Die Zeitung ist so zu verstehen, als würde der zuständige Verkehrsdezernent Klaus Österling andere Prioritäten setzen und die im Haushalt eingestellten Mittel lieber für andere Projekte ausgeben. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Umrüstprogramm für Gaslaternen im Bereich des Ortsbezirks 6 mit voller Kraft und entsprechend den ursprünglichen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung durchzuführen. Insbesondere in den Straßen, in denen die alten Gaslaternen kaputt gehen, sollten mit hoher Priorität neue Lampen installiert werden. Begründung: Dunkle Straßenzüge schaden dem Sicherheitsempfinden und schaffen Angsträume. In einer Stadt wie Frankfurt sollte es so etwas nicht geben. Außerdem spart die Umrüstung die Stadt auf längere Sicht viel Geld und Energie. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 961 2016 Die Vorlage OF 250/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 265/6 Betreff: Tempo-30-Schild in der Eifelstraße nach der Einmündung mit der Schwarzbachstraße in Schwanheim Die Eifelstraße ist eine Vorfahrtsstraße auf der die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt. Nach der Schwarzbachstraße fehlt ein Hinweisschild für diese Höchstgeschwindigkeit. In der Vergangenheit gab es wohl auch aufgrund dieses Fehlens schon schwere Verkehrsunfälle, zumal an den kommenden Kreuzungen Vorfahrtsschilder installiert sind. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge dafür sorgen, dass in Schwanheim nach der Schwarzbachstraße ein 30 km/h Schild aufgestellt wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 265/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 266/6 Betreff: Schwanheim: Betonschwellen an der Kreuzung Saarbrücker Straße/Hainbuchenstraße lärmmindernd einfassen Die Kreuzung Saarbrücker Straße / Hainbuchenstraße in Schwanheim mit Betonschwellen und Pflastersteinen (s. Bild 1, die beiden schwarzen Streifen sind bereits Ausbesserungen) verursachen großen Lärm ("laute Schläge"), wenn Fahrzeuge über diese Schwellen fahren. Zurückzuführen ist dies auf gelockerte Betonplatten. Vor allem in den Nachtstunden ist dieser Lärm für die Anwohner sehr belastend, wenn Lkw's über diese Kreuzung fahren (z.B. zur Belieferung der NORMA-Filiale). Eine Möglichkeit dies zu ändern, beweisen andere Kreuzungsflächen in Schwanheim (s. Bild 2), bei denen eine verbesserte Arretierung der Betonschwellen durch eingelegte Gittermatten im Asphalt gegeben ist. Die dabei entstehende Oberflächenstruktur von Pflastersteinen fügt sich harmonisch in den restlichen Straßenbelag ein. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge die Betonschwellen der genannten Kreuzungsflächen in Schwanheim so erneuern, dass hieraus eine dringend notwendige Lärmminderung für die Anwohner resultiert. Hier kann Bild 2, wenigstens für den Bereich der Einfassung der Betonschwellen, als Vorbild dienen. Bild 1 - Kreuzung Saarbrücker Straße/Hainbuchenstraße Bild 2 - die lärmgeminderte Version (Beispiel, ebenfalls Schwanheim) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 266/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1080 2017 Die Vorlage OF 266/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 238/6 Betreff: Schwanheim: Wiederaufstellung der ehemals vorhandenen Poller zur Sicherung des Fußgängerbereiches in der Straße Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß in der Straße Alt-Schwanheim die ehemals vorhandenen Poller, die den Fußgängerbereich schützen sollen, wieder eingesetzt werden. Begründung: Da viele Autofahrer zum Parken ihres Fahrzeuges bis in den Fußgängerbereich fahren, haben es speziell Mitbürger mit Rollatoren und Kinderwagen schwer, bis zum Teil unmöglich, an den Fahrzeugen vorbei zu kommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 760 2016 Die Vorlage OF 238/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 122/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Wieso wurde im Winter 2015/2016 entgegen der ursprünglichen Ankündigung nicht damit begonnen, Bäume und Sträucher für einen Auwald am Goldsteiner Mainufer zu pflanzen? 2. Wird die Anpflanzung nun im Winter 2016/2017 komplett vollendet, oder verzögert sich der Zeitplan? 3. Welche Gehölze werden gepflanzt (Baumarten, Straucharten)? Begründung: "20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen... Im Winter, noch vor dem Frost, werde ein Teil der Bäume und Büsche gepflanzt. Nach dem der nicht mehr genutzte Brunnen zurückgebaut worden sei, würden die verbleibenden Bäume gepflanzt, wieder vor dem Frost, im Winter des kommenden Jahres." Dies war am 16. Oktober 2015 der Frankfurter Rundschau zu entnehmen. Wie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt werden musste, ist aber im Winter 2015/2016 entgegen der Ankündigung keine Anpflanzung erfolgt. Es stellt sich daher die Frage, wie es weiter geht und ob im kommenden Winter nun mit einer Anpflanzung zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 103 2016 Die Vorlage OF 122/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 96/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder und Schwanheimer Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder und Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5, die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straßen Niederräder und Schwanheimer Ufer trennen Niederrad inkl. Bürostadt von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig werden die genannten Straßen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und der Bürostadt Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im neuen Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 96/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 99/6 Betreff: Ortsbezirk 6: Vereine bei der Veranstaltungsorganisation besser unterstützen! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Vereine bei der Organisation von Veranstaltungen noch besser zu unterstützen und nicht mit Auflagen überfordern, die ehrenamtliches Engagement in der Stadt Frankfurt erheblich einschränken und die Durchführung von traditionsreichen Veranstaltungen gefährden. Dabei sollte der Magistrat die Art und Detailtiefe der Auflagen so bewerten, wie es bspw. für ein Straßenfest angemessen ist. Sollte der Magistrat an den aktuell gültigen Auflagen festhalten, so müssen geeignete, für Vereine kostenfreie Unterstützungsmaßnahmen angeboten werden. Das Service-Center Veranstaltungen, das bereits heute eine wichtige Schnittstellenfunktion erfüllt, könnte bspw. dann personell aufgestockt werden und die Aufgaben in enger Abstimmung mit den Ehrenamtlichen vor Ort übernehmen. Begründung: Der Ortsbeirat respektiert die Notwendigkeiten von Auflagen, die der Sicherheit aller dient. Als Vermittler zwischen Bürger und der Politik erkennt er aber auch, dass alle Vereine derzeit durch die Auflagen überstrapaziert werden. In jeder Zeitungsmeldung über ein Straßen- oder Stadtteilfest in den letzten Wochen klagen die Ehrenamtlichen über die neu aufgekommenen Themen "Sicherheitskonzept" und "Elektroprüfung". In den vergangenen Jahren wurde bereits der Arbeits- und Bürokratieaufwand immer größer. Nun ist eine Schwelle erreicht, wo Vereine lieber ihre Veranstaltungen absagen und damit das kulturelle und gesellschaftliche Leben im Stadtteil schwächen. Dies kann und darf nicht im Sinne der Stadt, des Magistrats und einer bürgernahen Verwaltung sein. Die Vereine leisten einen erheblichen Beitrag für das Gemeinwohl der Stadt Frankfurt. Höchster Schloßfest, Unterliederbacher Bürgerfest, Griesheimer Mainuferfest, Nieder Stadtteilfest, Zeilsheimer Frosch- oder Sindlinger Ranzenbrunnenfest, Sossenheimer Straßenfest oder das Schwanheimer Schrimpegassefest. Auf keines dieser und noch vieler weiterer Veranstaltungen der Vereine und Vereinsringe möchte der Ortsbeirat 6 im Frankfurter Westen verzichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 251 2016 Die Vorlage OF 99/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 1545/6 Betreff: Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle "Alt-Schwanheim" markieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Bushaltestelle Alt-Schwanheim auf der Martinskirchstraße eine Sperrfläche markieren zu lassen, um dem dort durch Schilder ausgewiesenen Halteverbot mehr Nachdruck zu verleihen. Begründung: Das Halteverbot hat den Sinn, ausreichend Platz für den fließenden Verkehr zu sichern, wenn Busse (3 Linien) die Bushaltestelle anfahren. Leider halten sich aber viele Fahrzeugbesitzer nicht an die Schilder, stellen dort ihre Fahrzeuge kurz oder auch weniger kurz ab, und so kommt es immer wieder zu Staus, weil kein Auto mehr durchkommt, wenn ein Bus an der Haltestelle steht. Natürlich garantiert auch eine gut sichtbar markierte Sperrfläche nicht, dass keine Autos illegal dort abgestellt werden, aber die Zahl dürfte sich doch deutlich reduzieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4775 2015 Die Vorlage OF 1545/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 1546/6 Betreff: Bushaltestellen in Schwanheim neu ordnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestellen im Straßenzug Martinskirchstraße/Mauritiusstraße in Schwanheim besser verteilt werden können. Es ist zu prüfen, ob auf die Bushaltestelle "Mauritiusstraße" (Martinskirchstraße 74) verzichtet werden kann, statt dessen aber eine Haltestelle in der Mauritiusstraße vor der Katholischen Kirche eingerichtet werden kann. Außerdem ist zu prüfen, ob eine Haltestelle auf der Martinskirchstraße etwa im Bereich der Silcherstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung wurde vorgetragen, dass sich im Bereich des Straßenzugs drei Haltestellen innerhalb von 300m befinden (Alt-Schwanheim, Mauritiusstraße und Eifelstraße an der Mündung in die Mauritiusstraße). Dagegen gibt es im gesamten östlichen Bereich der Martinskirchstraße dann über eine lange Strecke keine Haltestelle mehr, erst wieder an der Rheinlandstraße. Dabei hat sich hier auf dem Gelände der ehemaligen Lederfabrik mit Zahn- und Tierärzten,Pflegedienst und vielen anderen Büros ein kleines Dienstleistungsgebiet mit hohem Publikumsverkehr entwickelt. Außerdem wohnen auch in diesem Bereich eine Menge Menschen. Die Haltestelle Martinskirchstraße 74 sei ursprünglich dort entstanden, weil der 62er Bus früher über die Eifelstraße zum Flughafen fuhr, was aber seit einigen Jahren geändert wurde. Der Vorschlag hätte kürzere Wege für einen großen Teil der Bevölkerung zur Folge. Außerdem würden sich auch für den Autoverkehr Vorteile ergeben, weil die Ballung von Bushaltestellen auf der kurzen Strecke bei 2-3 Buslinien immer wieder zu Staus führt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1526 2015 Die Vorlage OF 1546/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2015, OF 1393/6 Betreff: Schwanheim: Grundsanierung der Straße Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Straße Alt-Schwanheim in Schwanheim grundsaniert wird. Begründung: Die Straße "Alt Schwanheim" ist seit Jahren in einem sehr schlechten Zustand. In letzter Zeit häufen sich zudem Wasserrohrbrüche, die regelmäßig zu einem Verkehrschaos führen. Da sich in dieser Straße die meisten Geschäfte und Gastwirtschaften Schwanheims befinden, ist das Verkehrsaufkommen extrem hoch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1396 2015 Die Vorlage OF 1393/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2015, OF 1103/5 Betreff: Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer Der Ortsbeirat bittet den Magistrat am Schwanheimer Ufer, die Lichtzeichenanlage in Höhe der Autbahnauffahrt mit einer kombinierten Rotlicht-Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auszustatten. Begründung: Bedauerlicherweise ist das Schwanheimer Ufer häufig der Ort für Verkehrsunfälle auf Grund überhöhter Geschwindigkeit. In den letzten Jahren 8 Jahren waren 3 Verkehrstote zu beklagen. Der Ortsbeirat erhofft sich eine verbesserte Verkehrsdisziplin durch die Überwachungsanlage. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4248 2015 Die Vorlage OF 1103/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2015, OF 1106/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass von der Unterführung der A 5 bis zur Deutschordensstraße die Höchstgeschwindigkeit auf 50 Km/h festgesetzt wird. 2. Überdies bitten wir zu prüfen und zu berichten an welchen Einmündungen es sinnvoll ist, Ampelanlagen zu errichten. Begründung: Das Schwanheimer Ufer ist eine der am stärksten frequentierten Straßen Frankfurts. Das Unfallrisiko der Zu-und Abfahrten der Autobahn und der einmündenden Straßen ist hoch. Vor kurzem war ein Todesopfer auf der Höhe der A5 zu beklagen. Auffahrunfälle in diesem Bereich sind nicht selten. Eine Tempo 50-Zone wird das Sicherheitsrisiko entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Herr Kehrmann gegen SPD und Frau Hofmann (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2015, OF 1380/6 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer schwerer Verkehrsunfälle am Schwanheimer Ufer sowie an den Auffahrten und an der Abfahrt von der Bundesautobahn A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgrund der aktuellen Ereignisse gebeten, unter Beteiligung des teilweise zuständigen Ortsbeirats 5 zu prüfen und zu berichten durch welche Maßnahmen an o. g. Kreuzungen (s. Anlage) mehr Sicherheit geschaffen werden kann. Folgende Vorschläge sind in die Prüfung einzubeziehen und zu bewerten. 1. die Aufstellung von festinstallierten Blitzanlagen in alle Richtungen, 2. der Kontrolle von Rotphasen der Ampelanlagen durch diese Blitzanlagen, 3. Überprüfung der Ampelschaltung und besonders der Umschaltphasen der Ampelanlagen, 4. den Umbau der Kreuzung in einen Kreisverkehr. Begründung: In den letzten Jahren kam es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen an den o. g. Kreuzungen. Immer wieder wurde und wird zu schnell gefahren und bzw. oder die Rotphase einer Ampelanlage missachtet. Die bisher getroffenen Maßnahmen haben leider nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt, sodass härtere und effektivere Maßnahmen ergriffen müssen, um die Verkehrssünder und besonders etwaige unbeteiligte Dritte zu schützen. Anlage: (Quelle:https://www.google.de/maps/ place/Schwanheimer+Ufer,+Frankfurt+am+Main/@50.0882746,8.6179249,278m/data=!3m1 ! 1e3!4m2!3m1!1s0x47bd0a4982d55083:0x9815194d37daf6a1) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1357 2015 Die Vorlage OF 1380/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2015, OF 1261/6 Betreff: Gestaltungsmaßnahmen in der Straße Am Abtshof Vorgang: OM 2790/14 OBR 6; ST 483/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den in der OM 2794 vom 21. Januar 2014 angeregten und mit ST 483 vom 7. April 2014 entsprochenem Verkehrsversuch in der Straße Am Abtshof nicht umzusetzen, sondern stattdessen die Straße Am Abtshof wie bisher geöffnet zu lassen und durch geeignete Maßnahmen den verkehrsberuhigten Bereich so zu gestalten, dass 1. Parkplätze, wo diese möglich sind, markiert werden und 2. verkehrswidriges Parken, z.B. durch Poller, verhindert wird, insbesondere vor den Eingängen zum Wilhelm-Kobelt-Haus, zum Schwesternhaus und der Kindertagestätte. Begründung: Nachdem im Rahmen des Ortstermins am 7. Januar 2014, wie schon in der OM 2794 vom 21. Januar 2014 dargestellt, eine Zustimmung für eine neue Gestaltung der Straße Am Abtshof erkennbar war, sollte versuchsweise eine solche Gestaltung umgesetzt werden. Dieser Anregung des Ortsbeirates wurde auch vom Magistrat entsprochen und eine Umsetzung im Juli 2014 avisiert. Bisher konnte dies jedoch aufgrund einer privaten Baumaßnahme nicht umgesetzt werden. Mittlerweile hat sich jedoch im Zuge dieser Baumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen gezeigt, dass sich die bereits im Antrag zum Ausdruck gebrachten Bedenken hinsichtlich erheblicher verkehrlicher Probleme verwirklicht haben. Insbesondere die Anwohner in den angrenzenden Gassen haben sich aufgrund der nun gemachten Erfahrungen und einem weiteren Ortstermin einheitlich gegen eine Sperrung der Straße Am Abtshof ausgesprochen. Um den Bürgern weitere Belastungen, durch einen aus heutiger Sicht nicht mehr notwendigen Verkehrsversuch, zu ersparen, soll auf die Durchführung des im Januar 2014 noch angeregten Verkehrsversuch verzichtet werden. Nach dieser Erkenntnis ist es allerdings nun angebracht, die Straße am Abtshof umgehend durch verkehrstechnische Maßnahmen so zu gestalten, dass das derzeit praktizierte ungeregelte und verkehrswidrige Parken unterbunden wird. Insofern sind in dem verkehrsberuhigten Bereich mögliche Parkplätze zu markieren. Ferner soll z.B. durch Poller der Zugang zum Wilhelm-Kobelt-Haus, zum Schwesternhaus und der Kindertagesstätte gewährleitet werden Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2790 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 483 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3872 2015 Die Vorlage OF 1261/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2014, OA 576 entstanden aus Vorlage: OF 977/5 vom 12.11.2014 Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtteilgrenze und die Stadtbezirksgrenze zwischen Niederrad und Goldstein beziehungsweise Schwanheim nach Westen auf die Linie der Autobahn A 5 zu verschieben, sodass diese mit der Ortsbezirksgrenze zusammenfallen. Begründung: Es gibt in der Bevölkerung immer wieder Verwunderung und Anfragen, weil in den entsprechenden Karten und Stadtplänen die Stadtteilgrenze von Niederrad quer durch die Bürostadt verläuft. Auch die Stadtteilschilder an den Ost-West-Straßenverbindungen stehen beispielsweise am Schwanheimer Ufer in Höhe der Eisenbahnbrücke und in der Goldsteinstraße in Höhe der Hahnstraße. In Anbetracht dessen, dass in naher Zukunft in größerem Maße Wohnbevölkerung in diesem Gebiet ansässig sein wird, ist eine andere und nachvollziehbare Grenzziehung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2015, OA 586 Antrag vom 11.12.2014, OF 1235/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 179 Antrag vom 15.10.2016, OF 221/5 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 586 2015 1. Die Vorlage OA 576 wird unter Hinweis auf OA 586 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1235/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (OA 576 und OA 586 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) NPD (OA 576 und OA 586 = vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5560, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 32 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2014, OF 977/5 Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die Stadtteilgrenze und Stadtbezirksgrenze zwischen Niederrad und Goldstein bzw. Schwanheim nach Westen auf die Linie der Autobahn A5 zu verschieben, sodass diese mit der Ortsbezirksgrenze zusammenfallen. Begründung: Es gibt in der Bevölkerung immer wieder Verwunderung und Anfragen, weil in den entsprechenden Karten und Stadtplänen die Stadtteilgrenze von Niederrad quer durch die Bürostadt verläuft. Auch die Stadtteilschilder an den Ost-West-Straßenverbindungen stehen beispielsweise am Schwanheimer Ufer in Höhe der Eisenbahnbrücke und in der Goldsteinstraße in Höhe der Hahnstraße. In Anbetracht dessen, dass in naher Zukunft in größerem Maße Wohnbevölkerung in diesem Gebiet ansässig sein wird, ist eine andere und nachvollziehbare Grenzziehung wünschenswert. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 576 2014 Die Vorlage OF 977/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 924/5 Betreff: Herstellung der Querung vom Mainuferweg zur Lyoner Straße Vorgang: ST 833/11 Der Magistrat wird aufgefordert, die in der ST 833 vom 11.7.2011 zugesagte ebenerdige Querung über das Schwanheimer Ufer zur Lyoner Straße baldmöglichst umzusetzen. Begründung: Laut der ST 833 sind die erforderlichen Mittel in Höhe von 124.000 Euro im Haushalt eingestellt, daher sollte die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3557 2014 Die Vorlage OF 924/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2014, OF 882/5 Betreff: Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz Vorgang: OM 1451/12 OBR 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei den weiteren Planungen der Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld den Lärmschutz für die dort lebende Bevölkerung noch stärker zu berücksichtigen, indem vor der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,50 Meter und nach der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,50 Meter errichtet wird. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 11.05.2012 wurden die Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger bemängelten, dass in einigen Punkten dem Lärmschutz nicht genügend Rechnung getragen worden sei. Der Ortsbeirat begrüßt die bisherigen Bemühungen der Stadt Frankfurt am Main, ist aber der Meinung, dass der Schutz der Bevölkerung noch optimiert werden kann. Zum Schutz der Bevölkerung bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den bislang eingeplanten Schallschutz nochmals auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1451 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3362 2014 Die Vorlage OF 882/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 938/6 Betreff: Bruno-Stürmer-Gedenkstein sanieren Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Bruno-Stürmer-Gedenkstein auf der Lichtung "Sängerruh" im Schwanheimer Wald (Nähe Rheinlandstraße in Höhe der Hainbuchenstraße) sanieren zu lassen. Aus Mitteln des Ortsbeirats sollen dafür bis zu 2000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Dieser Ruheort auf einer idyllisch im Wald gelegenen Lichtung in der Nähe Schwanheims war etwas heruntergekommen. Durch Mitarbeiter von StadtForst wurde dieser Erholungsort aufgrund einer Bürgeranregung neu gestaltet, es wurden neue Sträucher gepflanzt, Wege neu angelegt und neue Bänke aufgestellt, für die der Ortsbeirat dem StadtForst 1000 Euro zur Verfügung gestellt hatte. Als Letztes sollte nun noch der Stein zum Gedenken an den Komponisten Bruno Stürmer saniert werden, er ist mit Farbe verschmiert und die Bronzetafeln müssen gereinigt werden. Dies muss durch eine Fachfirma gemacht werden und kostet etwa 2000 Euro. Wenn der OBR 6 aus seinem Budget diese Mittel bereitstellen würde, könnte dadurch die Verschönerung der Sängerruh abgeschlossen und der Bevölkerung im Sommer ein schöner Ruheplatz im Schwanheimer Wald zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 938/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 938/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 938/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2014, OF 936/6 Betreff: B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B40 rückgängig zu machen. Begründung: Der aus dem Amt geschiedene Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) hat vor der Übergabe seiner Amtsgeschäfte noch schnell die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Teilabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen aufheben lassen. Unter anderem ist hier auch der Abschnitt der B40 vom Schwanheimer Knoten bis Schwanheimer Ufer betroffen. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung hat sich an dieser Stelle bewährt. Daher gibt es keinen Grund diese aufzuheben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2889 2014 Die Vorlage OF 936/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2014, OF 917/6 Betreff: Gestaltungsmaßnahmen in der Straße Am Abtshof Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird gebeten, versuchsweise die beim Ortstermin am 7. Januar 2014 in der Straße "Am Abtshof" von der Verwaltung vorgestellten Pläne bzgl. einer Neugestaltung vorgenannter Straße umzusetzen. Dabei soll in der Straße "Am Abtshof vor dem Wiihem-Kobelt-Haus eine Freifläche entstehen, in dem die Zufahrt von der Straße "Alt-Schwanheim" zur Straße "Am Abtshof" sowie auf der anderen Seite, die an die "Vierhäusergasse" angrenzt, durch bauliche Maßnahmen (Poller) verhindert wird. Die Zufahrt zur Straße "Am Abtshof soll über die "Schwarzbachstraße" erfolgen. Die durch diese Maßnahme in der Straße "Am Abtshof wegfallenden Parkplätze sollen durch in diesem. Bereich neu zu schaffende Parkplätze auf der "Alt-Schwanheim" ersetzt werden. Die Umgestaltung soll versuchsweise umgesetzt werden, so dass bei möglicherweise auftretenden verkehriichen Problemen, insbesondere in den Straßen "Schwarzbachstraße", "Am Abtshof und "Vierhäusergasse", von der angedachten Lösung wieder Abstand genommen werden kann. / Begründung: Die von den Ämtern im Rahmen des Ortstermins vorgestellte Lösung, abpollern des Platzes fa^Xy^ durch eine Reihe Poller vorne an der Straße Alt-Schwanheim und eine Reihe Poller hinten am Ende des Platzes, fand die Zustimmung eines großen Teils der Anwesenden. In ganz Schwanheim gibt es praktisch keinen Platz, den man zum Verweilen gestalten kann, und hier wäre dann die Möglichkeit dazu geschaffen. Es wurde aber auch deutlich, dass es aufgrund der engen Straßen hinter dem Platz eventuell zu Verkehrsproblemen kommen könnte. Deswegen erscheint es sinnvoll, die Poller erst einmal nur so einzubauen, dass sie mit vertretbarem Aufwand wieder entfernt werden können. So kann man über eine gewisse Zeit die Entwicklung beobachten, ohne dass schon dauerhafte Tatsachen geschaffen sind. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2790 2014 Die Vorlage OF 917/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um nachfolgenden Satz ergänzt wird: "Es ist sicherzustellen, dass die Zufahrt zur Straße Am Abtshof jederzeit für die Feuerwehr, den Rettungsdienst und die Müllabfuhr möglich ist." Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2014, OF 918/6 Betreff: Keine Änderung der Verkehrsführung in der Straße Am Abtshof und den anliegenden Gässchen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Verkehrsführung in o. g. Straße nicht zu verändern und vor allem den Vorschlag der Ämter beim Ortstermin am 07.01.2014 einen Platz vor dem Gesundheitszentrum, durch abpollern der Kreuzung Am Abtshof und Alt Schwanheim zu schaffen, nicht umzusetzen. 2. Vor den Eingängen/Einfahrten sind Poller so aufzustellen, damit sich dort keine Fahrzeuge davor stellen und dadurch die Eingänge/Einfahrten blockieren können. 3. Die nutzbaren Parkflächen -wie bisher- entsprechend zu markieren. 4. Entsprechend der Regelung in der Straße Alt Schwanheim eingeschränktes Parken (für nur 2 Stunden möglich) einzurichten. 5. Die Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes vor dem Gesundheitszentrum ist zu prüfen. Begründung: Bei einem Ortstermin am 07.01.2014 wurden Vorschläge der Ämter diskutiert ggf. einen Platz in der jetzigen Straße Am Abtshof für Schwanheim zu schaffen. Die Schaffung des Platzes jedoch bedingt ggf. eine Änderung der Verkehrsführung und die Abpoilerung der Straße Am Abtshof zur Alt Schwanheim. Die Änderung in der Verkehrsführung und der Schaffung des Platzes wird vom Ortsbeirat nicht weiter verfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 918/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2013, OF 777/6 Betreff: Verkehrsinseln Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zu 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Umgestaltung der drei Verkehrsinseln, die sich im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer befinden, zu verwenden. Im Rahmen dieser Umgestaltungsarbeiten sollen die Verkehrsinseln neu begrünt und bepflanzt (entsprechend dem Ortseingang von Goldstein) werden, so dass der Ortseingang zu Schwanheim aufgewertet wird. Die derzeit dort befindlichen Gräser sollen entfernt werden. Begründung: Der oben genannte Kreuzungsbereich ist die Zufahrt von der Schwanheimer Uferstraße nach Schwanheim und hat somit eine große Bedeutung für die Attraktivität des Stadtteils. Es ist deshalb wünschenswert, wenn dieser Bereich durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2013 Die Vorlage OF 777/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2013, OF 778/6 Betreff: Aufstellung eines Blumenkübels oder Ähnlichem auf einer Sperrfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist in der Hainbuchenstraße gegenüber Hausnummer 18 einen Blumenkübel oder etwas Ähnliches aufzustellen? Begründung: Die vorgenannte Sperrfläche scheint als solche nicht wahrgenommen zu werden, daher kann hier ein Blumenkübel sinnvoll sein. Anwohner bieten sich für die Pflege an und können vom Unterzeichner erfragt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 799 2013 Die Vorlage OF 778/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2013, OF 756/6 Betreff: Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen, die beim Ortstermin am 13, Mai 2013 in Schwanheim mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Straßenbauamtes und des Grünflächenamtes besprochen wurden, bei der Umgestaltung der Straße "Schwanheimer Ufer" im Bereich Schwanheimer Brücke zu berücksichtigen und umzusetzen: Die Verschränkung auf eine Fahrspur sollte bereits nach dem Fußgängerüberweg in Höhe des Schwanheimer Friedhofs erfolgen und nicht, wie in den aktuellen Plänen vorgesehen, unter der Schwanheimer Brücke. Dadurch wäre es möglich im Bereich des Schwanheimer Friedhofs den Bürgersteig bis zur Einmündung am Friedhof zu verlängern (diese Einmündung soll erhalten bleiben). Ferner könnten weitere Parkplätze für den Friedhof und für das Gewerbegebiet entstehen. Begründung: Im Rahmen der Erschließung des neuen Gewerbegebiets in Schwanheim ist beabsichtigt, die Fahrbahn im Bereich der Schwanheimer Brücke auf eine Fahrspur zu reduzieren. Um nun eine Verlängerung des Fußweges zu ermöglichen, müsste ein Teil der Fahrbahn benutzt werden, so dass nach dem Fußgängerüberweg am Schwanheimer Friedhof bereits mit der Verschränkung auf eine Fahrspur begonnen werden müsste, was aus Sicht der Ämter auch möglich ist. Mit dieser Maßnahme könnte der Weg verlängert werden, so dass Fußgänger ohne Hindernis zum Haupteingang des Friedhofs und Main gelangen könnten. Ferner könnten weitere Parkplätze für die Friedhofsbesucher und für das Gewerbegebiet entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.03.2013, OF 682/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2272 2013 1. Die Vorlage OF 682/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 756/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 756/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2013, OF 682/6 Betreff: Schwanheimer Ufer/Alter Friedhof Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg am Friedhof/Schwanheim, der entlang der Straße "Schwanheimer Ufer" verläuft, in dem Bereich von der Fußgängerampel bis zur nächsten Einmündung zu sanieren und bis zur vorgenannten Einmündung zu verlängern. Die Maßnahme sollte mit eventuell noch durchzuführenden anderen Maßnahmen abgestimmt werden, um ggf. Kosten zu sparen. Begründung: Der oben genannte Fußweg ist in einem sehr schlechten Zustand und endet derzeit vor dem Nebeneingang zum Friedhof. Anschließend folgt ein Abfahrtsstreifen bis zur Einmündung, die zum Mainufer führt. Aus Sicht des Ortsbeirates ist der Abfahrtstreifen an dieser Stelle unnötig und könnte durch die Verlängerung des Fußweges ersetzt werden. Dies würde die Erreichbarkeit des Mainufers für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich verbessern sowie eine direkte Verbindung zum Haupteingang des Friedhofs herstellen. Um jedoch Mehrfacharbeiten in diesem Bereich zu vermeiden und dementsprechend Kosten zu reduzieren, sollten die Verlängerung und Sanierung des Fußweges mit anderen Maßnahmen abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.06.2013, OF 756/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zu organisieren. 2. Die Vorlage OF 682/6 wird zurückgestellt, bis der entsprechende Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 682/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2272 2013 1. Die Vorlage OF 682/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 756/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 756/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2012, OF 447/6 Betreff: Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen! Vorgang: OM 3592/09 OBR 6; ST 22/10; OM 4975/11 OBR 6; ST 264/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 264/2012 bereits für das 1. Quartal des Jahres 2012 angekündigte Vorstellung der Umgestaltung der Rheinlandstraße, zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg, demnächst vorzunehmen. Weiterhin soll bei der Vorstellung erneut Stellung, zur Absenkung der Geschwindigkeit auf der gesamten Rheinlandstraße auf Tempo 30, genommen werden. Insbesondere soll eine Darstellung der Mehrkosten für die traffiq, die in der Stellungnahme ST 22/2010 im letzten Satz dargelegt wird, eingehend und nachvollziehbar erläutert werden. Die Vorstellung soll in Schwanheim stattfinden. Begründung: Viele Anwohner aber auch Nutzer der Rheinlandstraße in Schwanheim fragen sich, weshalb die Rheinlandstraße -unabhängig der bisher ergangenen Stellungnahmen des Magistrats- in zwei Abschnitten mit Tempo 50 beschildert ist. Der Antragsteller ist aufgrund der ergangenen Stellungnahmen nicht in der Lage dies fragenden Bürgern zu erklären. Dem Antragsteller liegt es fern eine Hinhaltetaktik des Magistrats anzunehmen, jedoch wird dies von Bürgern an denselben herangetragen. Daher scheint es notwendig, dass sich die Mühe gemacht wird, die bisherigen Begründungen in einer öffentlichen Veranstaltung -am besten vor Ort- nachvollziehbar zu diskutieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der CDU wird über die beiden Halbsätze des Tenors der Vorlage OF 447/6 in der vom Antragsteller geänderten Fassung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1382 2012 Die Vorlage OF 447/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die in der Ortsbeiratssitzung am 21. August 2012 vorgestellte Planung bezüglich der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg umzusetzen sowie den Bereich zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße ebenfalls mit Tempo 30 zu beschildern." Abstimmung: Erster Halbsatz: SPD, GRÜNE, LINKE. und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER Zweiter Halbsatz: SPD, GRÜNE, LINKE. und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2012, OF 196/5 Betreff: Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Sicherheit bei Dunkelheit für die Fußgänger und Radfahrer auf dem gemeinsamen Mainuferweg im Bereich Bürostadt zwischen Einmündung Lyoner Straße und Autobahnbrücke folgende Maßnahmen durchzuführen: - Installierung von Sichtblenden an den Leitplanken z. B. in Form von Lamellen - Markierung von reflektierenden Begrenzungsstreifen Begründung: Der gemeinsame Fuß-und Radweg ist in dem oben genannten Bereich relativ schlecht beleuchtet und befindet sich auf gleichem Höhenniveau mit dem stark befahrenden Schwanheimer Ufer. Auf Grund dessen werden die sich auf diesem Weg befindlichen Verkehrsteilnehmer sehr stark vom Autoverkehr geblendet. Es besteht ein hohes Unfallrisiko, da Fußgänger (und Radfahrer ohne Licht) von entgegenkommenden Radfahrern erst sehr spät gesehen werden. Durch die Installation eines Blendschutzes z. B. von Lamellen wie an Autobahnen üblich würde der abrupte Wechsel der Hell-Dunkelphasen gemindert. Ergänzend können zwei weiße Begrenzungslinien kostengünstig weiteren Sicherheitsgewinn bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 17.02.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 923 2012 Die Vorlage OF 196/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2011, OF 243/6 Betreff: Bunker Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Bunker auf Alt-Schwanheim in Zukunft genutzt werden kann, insbesondere, ob es möglich ist, dort eine Aufenthaltsmöglichkeit für Jugendliche einzurichten, welche ggf. auch durch einen Dritten (nicht die Stadt Frankfurt am Main) betrieben werden könnte. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde zugetragen, dass der jetzige Mieter den Mietvertrag zum Ende des Jahres 2011 gekündigt hat. Es stellt sich daher für den Ortsbeirat die Frage, welche Nutzung der Bunker auf Alt-Schwanheim erfahren könnte. Aufgrund fehlender Einrichtungen für Jugendliche in Schwanheim, würde sich eine solche an dieser Stelle anbieten, zumal an den Ortsbeirat auch Anfragen herangetragen wurden, die auf den Mangel an Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche hingewiesen haben. Hier wurde auch angedacht, den Betrieb karitativen Vereinigung zu überlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 224 2012 Die Vorlage OF 243/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2011, OF 43/6 Betreff: Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Monaten Mai bis September eines jeden Jahres, auf Anfrage jeweils einen Parkplatz auf der Straße "Alt-Schwanheim" als Fläche für Außengastronomie für solche Gastronomiebetriebe zu genehmigen, die derzeit über keine Außengastronomie verfügen. Die Genehmigung soll so ausgestaltet werden, dass eine uhrzeitliche Beschränkung enthalten ist, damit Anwohner in den Nachtstunden (22:00 bis 6:00 Uhr) nicht vom Betrieb der Außengastronomie gestört werden. Sollte gegen Auflagen, die in der Genehmigung enthalten sind, verstoßen werden, so soll die Genehmigung wieder entzogen werden. Begründung: Auf der Straße Alt-Schwanheim sind viele Gastronomiebetriebe angesiedelt und zu gleich ist sie auch Haupteinkaufstraße in Schwanheim. Besonders in der warmen Jahreszeit (Mai bis September) finden sich viele Besucher die nach Schwanheim kommen um das vielfältige Angebot zu nutzen. In dieser Zeit wollen die Menschen die Sonne und Wärme gerne im Freien verbringen. Hierzu laden vor allem Biergärten ein. Aufgrund der engen Bebauung der Straße Alt-Schwanheim können nicht alle Gastronomiebetriebe ihren Gästen eine Außengastronomie anbieten. Da dem Ortsbeirat auch die Parkplatzsituation auf der Alt-Schwanheim bekannt ist, gilt es die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abzuwägen. Aus dieser Abwägung scheint es sachgerecht, den Gastronomiebetrieben auf der Alt-Schwanheim, die derzeit über keine Außengastronomie verfügen, jeweils einen Parkplatz für derartige Zwecke in der Zeit von Mai bis September zu genehmigen. Unter Berücksichtigung des Schutzes der Anwohner soll die Genehmigung für einen Außengastronomie uhrzeitlich beschränkt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 97 2011 Die Vorlage OF 43/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2011, OF 40/6 Betreff: Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt befindliche Auffahrtsmöglichkeit für Fahrradfahrer so in Richtung Schwanheimer Ufer zu versetzten, so dass Radfahrer möglichst gerade auf den westlichen Fahrradweg (Rheinlandstraße Richtung Kreisel) auffahren können. Begründung: Derzeit befindet sich die Auffahrtsmöglichkeit auf den westli chen Fahrradweg auf Höhe der in der Fahrbahnmitte ausgewiesenen Parkplätze und zwar in Richtung Kreisel, so dass die Fahrradfahrer, die aus der Straße "Zur Frankenfurt" kommen und an der Rheinlandstraße links Richtung Kreisel abbiegen wollen, erst links in die Rheinlandstraße abbiegen müssen, um dann scharf rechts auf den Fahrradweg zu gelangen, wobei sofort wieder links bzw. rechts eingelenkt werden muss. Besonders für ältere Fahrradfahrer ist der gesamte Abbiegevorgang aufgrund der engen Kurven sehr schwierig. Es bietet sich deshalb an, diese Auffahrtsmöglichkeit so in Richtung Schwanheimer Ufer zu versetzten, so dass Fahrradfahrer im Kreuzungsbereich ohne erst linksabbiegen zu müssen, auf den Fahrradweg geführt werden. Dies würde die Gefahrenlage beim Linksabbiegen für Fahrradfahrer und Autofahrer erheblich entschärfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 95 2011 Die Vorlage OF 40/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2010, OA 1133 entstanden aus Vorlage: OF 1083/5 vom 08.06.2010 Betreff: Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur Bundesautobahn A 5 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauwerke mit den laufenden Nummern 55 und 56 (interne Bw-Nr. 43 n und 43 o) in der Weise zu sanieren, dass sie nach Möglichkeit barrierefrei gestaltet werden. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, sollte die Gestaltung auf jeden Fall stufenlos erfolgen, auch wenn die Steigung mehr als 6 Prozent betragen sollte. Begründung: In den oben genannten Rampenbauwerken sind momentan einzelne Stufen integriert, die allen Passanten, die Gegenstände mit sich führen, ob Fahrräder, Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, die Nutzung der Brücken erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Eine barrierefreie Gestaltung mittels Rampen mit 6 Prozent Steigung ist auf jeden Fall anzustreben. Sollte dies aus technischen Gründen (verfügbare Fläche) nicht möglich sein, sollte dennoch eine stufenlose Rampe realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.06.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 46 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1817 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1832 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1856 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1860 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1861 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1868 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1116 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1117 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 11. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1130 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 12. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1132 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 13. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 14. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1135 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 15. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1136 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 13. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 15. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 46, OA 1117, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1133, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115 und OA 1116 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 46, NR 1911, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115, OA 1117 und OA 1133 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1817 und NR 1832 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 46 und OA 1132 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, OA 1115, OA 1116 und OA 1130 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Schenk (M 46 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, NR 1911, OA 1115, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 46: Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Baumgärtner Nein Stadtverordnete Becker Nein Stadtverordnete Dr. von Beckh Nein Stadtverordnete Bender Ja Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordneter Bührmann Ja Stadtverordnete Burkert Ja Stadtverordnete Ursula Busch Nein Stadtverordneter Hans Busch Nein Stadtverordneter Cunitz Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David fehlt Stadtverordnete Demaria Ja Stadtverordneter Diehl Ja Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dürr fehlt Stadtverordnete Enzmann Nein Stadtverordneter Feldmann Nein Stadtverordnete Feldmayer Ja Stadtverordneter Fey Nein Stadtverordneter Dr. Galanos Ja Stadtverordnete Gauls Ja Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Dr. Hambrock Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordnete Prinzessin von Hannover Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordneter Heumann Ja Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Holtz fehlt Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordnete Köremezli-Erkiner Nein Stadtverordnete Krauße Ja Stadtverordneter Krebs fehlt Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer fehlt Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordnete Dr. Lehr Ja Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Mack Nein Stadtverordneter Majer Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordneter Mertens Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling fehlt Stadtverordneter Paris Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pürsün Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Rätzke Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordnete Reifschneider-Groß Ja Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordnete Rinn Ja Stadtverordnete Sautner Nein Stadtverordneter Schenk Ja Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Schneeweis Ja Stadtverordneter Schneider Ja Stadtverordneter Scholz Ja Stadtverordnete Seitz Nein Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf fehlt Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Viehl Nein Stadtverordnete Volpp Nein Stadtverordneter Vowinckel Ja Stadtverordneter Wagner Ja Stadtverordneter Stefan Freiherr von Wangenheim Ja Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Weißbach Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordneter Yüksel Nein Stadtverordneter Zarcadas fehlt Stadtverordneter Zieran fehlt 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. a) Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. 18. a) Die Vorlage NR 1879 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Schenk gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen Stv. Schenk (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und Stv. Schenk (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 18. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); Stv. Schenk (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8335, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.08.2009, OA 948 entstanden aus Vorlage: OF 1260/6 vom 23.08.2009 Betreff: Vermarktung des Grundstücks Alt-Schwanheim 2, Gemarkung Schwanheim, Flur 1, Flurstück 158/10, durch die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH (BKRZ) Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 133 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) mit der in der Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2009, ST 1014, dargestellten Absicht zu beauftragen, um überprüfen zu lassen, ob ein Seniorentreff eingerichtet werden kann. 2. Weitergehend soll die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) die Einrichtung eines Jugendtreffs überprüfen. Begründung: Mit der Vorlage M 133 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Verkauf des Grundstücks Alt-Schwanheim 2 (Freiwillige Feuerwehr Schwanheim) zu beschließen. In der Stellungnahme ST 1014 vom 15.07.2009 zur Vorlage OM 3168 vom 21.04.2009 wird dargelegt, dass durch die ABG Holding überprüft werden soll, inwieweit die Forderungen des Ortsbeirates umgesetzt werden können. Aus den hier dargelegten Gründen ist die M 133 zurückzustellen, bis die Berichte vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 133 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2010, ST 114 Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2010, ST 948 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 202 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 26.08.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 07.09.2009, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2009, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 34. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.10.2009, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 948 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.10.2009, TO I, TOP 32 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlage M 133 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler, gegen die Stimmen von SPD, LINKE. und FAG, abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 948 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 948); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 133 und OA 948 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 133 = Ablehnung, OA 948 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.10.2009, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 948 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 948) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 40. Sitzung der KAV am 26.10.2009, TO II, TOP 135 Beschluss: Der Vorlage OA 948 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 6689, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 § 6905, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2009 Aktenzeichen: 23 20
Keine Partei
An und um die Parkbucht auf der Straße Schwanheimer Ufer, wird regelmäßig Müll abgeladen. Kaum ist dieser nach Meldung über diese Portal entfernt, sind wieder neue Müllablagerungen zu verzeichnen. Um den Verursachern nachzukommen, sollte der Bereich mit einer Videokamera ausgerüstet werden. Die Identifikation der Verursacher ist dann ggfs. über Autokennzeichen möglich. Bußgelder und Kostenübernahme der Entsorgung könnten mittelfristig Abhilfe schaffen, auch nach dem Motto: das spricht sich rum.
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Weiter lesen auf FFM.DEBürger der westlichen Stadtteile nutzen häufig den Main als Naherholungsgebiet. Wohnt man allerdings nicht in unmittelbarer Nähe des Mainufers kann es mit unter schwierig werden, dieses Naherholungsgebiet zu nutzen. Ein Beispiel: Bewohner des Stadtteils Zeilsheim müssen zunächst ca. 3-4 km zurücklegen um am Main joggen, spazieren, Inliner fahren, .... zu können. Diese Distanz legt man am schnellsten und flexibelsten mit dem Rad zurück (da auch Haltestellen des ÖPNV auf der südlichen Mainseite eher abgelegen liegen und man oft zwischen den Bussen umsteigen müsste). Leider fehlt es am Mainufer an sicheren Abstellplätzen für das Fahrrad. Ich würde mir also die Errichtung von einer oder mehreren (Bügel-)Stellplatzanlagen wünschen. Konkret schlage ich folgende Orte dafür vor: - unter der B40 Brücke über den Main (wo sich auch der PKW-Parkplatz für den Schwanheimer Friedhof befindet). Dieser Standort hätte den Vorteil, dass er witterungsgeschützt liegt. - bei den PKW Parkplätzen Höchster Weg Ecke Schwanheimer Ufer - oder bei der ersten Fußgängerbrücke die über die zweispurige Straße Schwanheimer Ufer führt (natürlich auf der Mainuferseite). Ich denke eine Fahrradabstellanlage wäre eine wirkliche Bereicherung für westliche Bürger die das Mainufer besonders vielseitig nutzen wollen.
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Weiter lesen auf FFM.DEHinter dem Alten Schwanheimer Friedhof stehen zwei sehr abgelegene Bänke. Der Blick von dort ist gen Main/Mainufer. Der Weg vom Schwanheimer Uferweg dort hin ist mit Asphalt versiegelt. Die Versiegelung ist nicht im besten Zustand. Nach Entfernung der Versiegelung kann der Weg in der halben Breite mit Schotter ausgestaltet werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein! (Quelle: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/541)
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein!
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Weiter lesen auf FFM.DEAn und um die Parkbucht auf der Straße Schwanheimer Ufer, wird regelmäßig Müll abgeladen. Kaum ist dieser nach Meldung über diese Portal entfernt, sind wieder neue Müllablagerungen zu verzeichnen. Um den Verursachern nachzukommen, sollte der Bereich mit einer Videokamera ausgerüstet werden. Die Identifikation der Verursacher ist dann ggfs. über Autokennzeichen möglich. Bußgelder und Kostenübernahme der Entsorgung könnten mittelfristig Abhilfe schaffen, auch nach dem Motto: das spricht sich rum.
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Weiter lesen auf FFM.DEBürger der westlichen Stadtteile nutzen häufig den Main als Naherholungsgebiet. Wohnt man allerdings nicht in unmittelbarer Nähe des Mainufers kann es mit unter schwierig werden, dieses Naherholungsgebiet zu nutzen. Ein Beispiel: Bewohner des Stadtteils Zeilsheim müssen zunächst ca. 3-4 km zurücklegen um am Main joggen, spazieren, Inliner fahren, .... zu können. Diese Distanz legt man am schnellsten und flexibelsten mit dem Rad zurück (da auch Haltestellen des ÖPNV auf der südlichen Mainseite eher abgelegen liegen und man oft zwischen den Bussen umsteigen müsste). Leider fehlt es am Mainufer an sicheren Abstellplätzen für das Fahrrad. Ich würde mir also die Errichtung von einer oder mehreren (Bügel-)Stellplatzanlagen wünschen. Konkret schlage ich folgende Orte dafür vor: - unter der B40 Brücke über den Main (wo sich auch der PKW-Parkplatz für den Schwanheimer Friedhof befindet). Dieser Standort hätte den Vorteil, dass er witterungsgeschützt liegt. - bei den PKW Parkplätzen Höchster Weg Ecke Schwanheimer Ufer - oder bei der ersten Fußgängerbrücke die über die zweispurige Straße Schwanheimer Ufer führt (natürlich auf der Mainuferseite). Ich denke eine Fahrradabstellanlage wäre eine wirkliche Bereicherung für westliche Bürger die das Mainufer besonders vielseitig nutzen wollen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein! (Quelle: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/541)
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